Deutsche Redaktion

Polen gewinnt mit Gazprom im Streit um die OPAL-Gasrohrleitung

10.09.2019 16:00
Die Pipeline zweigt an der Ostsee von der Nord-Stream-Leitung ab und bringt Gas nach Tschechien. Für Gazprom ist der Zugang zur OPAL-Leitung wichtig für das Projekt Nord Stream 2.
OPAL
OPALmalenki [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)]

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Dienstag ein für Polen günstiges Urteil in Bezug auf die Nutzung der Gasrohrleitung OPAL durch Gazprom erlassen. Das Gericht hob die Entscheidung der Europäischen Kommission auf, mit der dem russischen Unternehmen das Recht eingeräumt wurde, die Gasleitung zu 100 % zu nutzen.

"Wir freuen uns, dass der EuGH die Angelegenheit auf diese Weise gelöst hat. Dies sichert unsere und die Energiesicherheit in der Ukraine auf hohem Niveau, aber auch in Litauen, Lettland und Estland", sagte der polnische Energieminister Krzysztof Tchórzewski gegenüber Journalisten. Er fügte hinzu, der EuGH habe die Entscheidung getroffen, indem er die Argumente der polnischen Seite akzeptiert habe.

Am 28. Oktober 2017 genehmigte die Europäische Kommission auf Ersuchen der deutschen Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur die Ausweitung der Nutzung der OPAL-Pipeline durch die russische Gazprom von 50 auf 80 Prozent. Bis zum 4. Dezember 2016 legte die polnische PGNiG Supply & Trading GmbH gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission Berufung beim Gerichtshof der EU ein. Der Gerichtshof hat die Entscheidung der EK am 23. Dezember widerrufen.

wprost.pl/jc