Deutsche Redaktion

Wahlstille beginnt um Mitternacht

11.10.2019 11:42
In dieser Zeit darf keine Wahlwerbung geführt werden, verboten sind Wahlkundgebungen und Versammlungen, untersagt ist das Verteilen von Flugblättern und das Anbringen von Wahlplakaten.
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zdjęcie ilustracyjneConcept Photo.Shutterstock

Um Mitternacht beginnt im ganzen Lande die obligatorische Wahlstille. Sie gilt bis Sonntagabend 20 Uhr, bis zur Schließung der Wahllokale. In dieser Zeit darf keine Wahlwerbung geführt werden, verboten sind Wahlkundgebungen und Versammlungen, untersagt ist das Verteilen von Flugblättern und das Anbringen von Wahlplakaten. Auch dürfen ab Mitternacht vom Freitag auf Samstag keine Wahlprognosen veröffentlicht werden. Für eine Verletzung der Wahlstille drohen drakonische Geldstrafen von 500 Tausend bis zu 1 Million Złoty.