Deutsche Redaktion

Verfassungsgericht erklärt bisherige Abtreibungsregelungen für verfassungwidrig

23.10.2020 12:44
Die Abtreibung im Falle einer schweren und unumkehrbahren Behinderung des Fötus beziehungsweise dessen unheilbarer Krankheit die sein Leben gefährdet, so das Urteil, sei nicht verfassungskonform.
Posiedzenie Trybunału Konstytucyjnego
Posiedzenie Trybunału KonstytucyjnegoPAP/Marcin Obara

Verfassungsgericht erklärt aktuelle Vorschriften zur Abtreibung für verfassungswidrig. Die Abtreibung im Falle einer schweren und unumkehrbahren Behinderung des Fötus beziehungsweise dessen unheilbarer Krankheit die sein Leben gefährdet, so das Urteil, sei nicht verfassungskonform. Die bisherigen Vorschriften von 1993, die derzeit schon zu den striktesten in Europa gehören, sehen die Möglichkeit einer Abtreibung im Falle einer Behinderung oder schweren Krankheit. Das Urteil über die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften ist mit einer Mehrheit der Stimmen gefallen.

IAR/adn