Deutsche Redaktion

EuGH verurteilt Polen wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit

06.10.2021 20:20
Der Europäische Gerichtshof hat die Unabhängigkeit der polnischen Justiz erneut deutlich infrage gestellt 
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Zdj ilustracyjneshutterstock.com/Alexander Kirch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz verurteilt. Das Gericht stellte am Mittwoch fest, dass dem polnischen Richter Waldemar Żurek zu Unrecht verweigert wurde, gegen seine Amtsenthebung im Jahr 2018 zu klagen. Żurek hatte zuvor die Justizreform der polnischen Regierung kritisiert. Es ist Polens Justiz überlassen, wie sie die Entscheidung des EuGH umsetzt. Die EU könnte aber auch dies per Gerichtsentscheid forcieren.

Polens Vizejustizminister Sebastian Kaleta kritisierte per Twitter, der EuGH wolle das Verfassungsgericht des Landes ersetzen und selbst das Justizwesen Polens kontrollieren.

Die regierende nationalkonservative PiS-Partei hatte das Justizsystem grundlegend verändert und dies damit begründet, man wolle Strukturen aus der Zeit der kommunistischen Herrschaft beseitigen. Żurek wurde innerhalb des Bezirksgerichts von Krakau versetzt. Er wollte sich dagegen vor dem Obersten Gericht wehren. Dies wurde von einem Richter abgelehnt, der zuvor laut EuGH in einem zweifelhaften Verfahren ernannt wurde. Da dieses nicht rechtsstaatlich gewesen sei, sei auch die Ablehnung des Einspruchs von Żurek nichtig.


Reuters/jc