Nach den neuen Gesetzen können Gerichte schwere Verletzungen oder den Tod verursachende betrunkene Fahrer zu Gefängnisstrafen von bis zu 16 Jahren verurteilen. Die Polizei wird auch befugt sein, das Fahrzeug eines betrunkenen Fahrers zu beschlagnahmen.
Mit den neuen Gesetzen wird auch die Höchststrafe für Totschlag von 30 auf 40 Jahre angehoben. Für Sexualstraftaten von 15 auf 30 Jahre, wobei für besonders brutale Vergewaltiger lebenslänglich ohne Bewährung vorgesehen ist.
PAP/ps