Hier bleibt die Maskenpflicht bestehen
In Krankenhäusern, Kliniken und Apotheken wird die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, bis zum 30. April 2023 verlängert. Dies geht aus einem Verordnungsentwurf des Ministerrats hervor, der am Mittwoch auf der Website der polnischen Regierung veröffentlicht wurde.
zdjęcie ilustracyjneShutterstock.com
Die Verlängerung der geltenden Beschränkungen wird unter anderem mit der Zahl der derzeit verzeichneten Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus begründet, sowie mit der Gesundheitsversorgung von COVID-19-Patienten, auch im Klinikbereich. Hinzu kämen die zunehmende Zahl an Grippevirusinfektionen und die aktuelle Situation in den Nachbarländern Polens, heißt es in der Meldung.
Durch die Verlängerung der Beschränkungen soll einem epidemischen Notfall vorgebeugt werden. Die Verordnung wird voraussichtlich am 31. März 2023 in Kraft treten.
tvn24/js