Deutsche Redaktion

Mit europäischem Recht kann man diskutieren

13.01.2020 10:33
Es stimme nicht, dass man mit der europäischen Gesetzgebung nicht diskutieren könne, schreibt in seinem Kommentar für die konservative Rzeczpospolita der Politologe Marek Cichocki. Außerdem ziehen die Zeitungen auch Bilanz ein Jahr nach dem tragischen Mord an Danziger Stadtpräsident Paweł Adamowicz. 
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Rzeczpospolita: Mit europäischem Recht kann man diskutieren

Für viel Diskussion in den Medien sorgt heute weiterhin die Debatte über die Justizreform in Polen. Am Wochenende hatten die Juristen in Warschau gegen das neue Disziplinierungsgesetz für Richter protestiert. 

Es stimme jedoch nicht, dass man mit der europäischen Gesetzgebung nicht diskutieren könne, schreibt in seinem Kommentar für die konservative Rzeczpospolita der Politologe Marek Cichocki. Denn das Verhältnis zwischen dem europäischen Recht und der Gesetzgebung der Mitgliedsländer würde eben nicht an eine statische Hierarchie erinnern, wie es manche Juristen aus Komfortgründen darzustellen versuchen, sondern sei etwas sehr Dynamisches, über das gestritten werden könne und gestritten werde. 

Der ganze Begriff des “Polexits”, der gerne von den Gegnern der Justizreform und als Argument gegen die Fortsetzung des Konflikts mit Brüssel um die Rechtsstaatlichkeit herangeführt werde, so der Autor, beruhe auf der irrtümlichen Annahme, dass dem EU-Recht in Bezug auf die Judikative der Mitgliedsstaaten eine absolut übergeordnete Rolle zukomme. Dass dem nicht so sei, zeige unter anderem das neuliche Urteil des Obersten Gerichtshofs in Spanien, der eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu einem katalanischen Politiker unter Berufung auf die spanische Verfassung abgelehnt habe. 

Wer das Thema genauer analysiere, so Cichocki, entdecke, dass die Haltung der EU-Mitgliedsstaaten zum Verhältnis zwischen EU- und Staatsrecht sehr differenziert ist. So würden etwa Holland und Österreich die übergeordnete Rolle des EU-Rechts generell akzeptieren. Deutschland, Italien und Spanien indes hätten für ihre konstitutionellen Institutionen die Entscheidung reserviert, in welchen Bereichen diese übergeordnete Stellung gelte und in welchen nicht. Und im Falle Frankreichs und Polens (wie das polnische Verfassungsgericht 2005 entschieden habe) sei die Verfassung die übergeordnete Instanz. Die übergeordnete Stellung des EU-Rechts gelte ausschließlich in Bezug auf einzelne Gesetze.

Man, so Cichocki, sollte also stets im Hinterkopf behalten, dass der Streit um das Verhältnis zum EU-Recht sich nicht auf die Annahme eines einzigen europäischen Modells reduziert, das vom sein oder nicht sein in der EU entscheide. Dies sei vor allem ein Streit über die Staatsform Polens, für die letztendlich wir allein verantwortlich seien, so Marek Cichocki. 

 

Rzeczpospolita: Ein Jahr danach...

Ein Jahr nach dem Mord am Danziger Staatspräsidenten Paweł Adamowicz während des Finales des Orchesters der Weihnachtlichen Hilfe, stellt Publizist Bogusław Chrabota die Frage, ob wir etwas von den Ereignissen von damals gelernt haben. An der Trauermesse, so der Autor, hätten viele Journalisten teilgenommen und er sei bestimmt nicht der einzige gewesen, der sich damals versprochen habe, der ständigen Hassrede gegen Lebende und Tote in den Medien ein Ende zu setzen. Schlechte Emotionen zu bändigen. Über die Konsequenzen von vorschnellen und ungerechten Worten nachzudenken, bevor man sie ausspricht oder schreibt. Leider habe er den Eindruck, so Chrabota, dass diese Vorsätze nur für ein paar Wochen gereicht hätten. Danach seien die negativen Emotionen zurückgekehrt, als ob in Gdańsk am 15. Januar nichts passiert wäre. Jemand werde sagen: so ist halt die Politik. Die Welt. Die Realität. Aber für solche Argumente dürfe es keine Zustimmung geben. Politik müsse keinen verbitterten Hass nach sich ziehen. Sie könne ein edles Spiel von freien und reifen Menschen sein. Die Medien können ethisch sein, sich vor allem von Respekt leiten lassen und diejenigen, die diese Regeln verletzen anprangern. Vielleicht, so Chrabota, wolle er das Unmögliche und vielleicht werde er von naivem Idealismus geleitet. Vielleicht. Aber im Namen des Gedenkens an Paweł Adamowicz habe er das Recht dazu, so Bogusław Chrabota in der Rzeczpospolita. 

 

Gazeta Wyborcza: Der Mörder von Adamowicz wusste, was er tat

Der Mörder von Adamowicz habe seine Tat offenbar genauestens geplant und sei sich ihrer Konsequenzen bewusst gewesen, schreibt in ihrem heutigen Aufmacher in Anlehnung an eigene Recherchen die linksliberale Gazeta Wyborcza. Das, so das Blatt, schwäche das Gutachten der Sachverständigen beträchtlich, die Stefan W. als unzurechnungsfähig eingestuft hatten. 

Stefan W., so das Blatt, habe seine Rückkehr ins Gefängnis offenbar noch während seiner vorherigen Haftstrafe geplant. Kurz vor der Tat habe er ein Messer gekauft und Messerstiche trainiert, zehn Tage vor der Tat habe er einem Kumpel, mit dem er zusammen im Gefängnis saß noch geschrieben: "Ich sag´s Dir, ich bringe noch ein paar Sachen unter Dach und Fach und dann kehre ich für Lebenslänglich zurück. Scheiß auf alle Diebe, es lebe die Recht und Gerechtigkeit". "Er hat schon im Gefängnis wiederholt, dass er das System sprengen wird und dann lebenslänglich bekommt", erzählt dem Blatt Jacek, der mit Stefan in einer 10-Personen-Zelle saß.

Die Zeitung macht darauf aufmerksam, dass das Gutachten über die Unzurechnungsfähigkeit des Täters erst nach den Parlamentswahlen veröffentlicht worden ist. Dabei müsse Schizofrenie, an der Stefan W. offenbar leide, nicht automatisch Unzurechnungsfähigkeit bedeuten. Eine solche Diagnose würde eben nur der PiS sehr gelegen kommen, die nicht über die Gründe des Hasses gegen Adamowicz sprechen wolle. Denn wenn der Täter Unzurechnungsfähig gewesen sei, könne man den Prozess beenden und auf die Verhörung von Zeugen verzichten, erklärt Gazeta Wyborcza. 

 

Autor: Adam de Nisau