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Rekordhaushalt für Kirchenfonds

14.09.2026 08:00
Der Kirchenfonds wird 2027 über einen Rekordhaushalt verfügen. Seine Abschaffung gehörte zu den 100 Vorhaben der Regierung für die ersten 100 Tage ihrer Amtszeit.
Im Staatshaushalt fr 2027 sind fr die Finanzierung des Kirchenfonds ca. 66 Millionen Euro vorgesehen. Damit steht fr den 1950 gegrndeten Fonds erneut ein Rekordbetrag zur Verfgung.
Im Staatshaushalt für 2027 sind für die Finanzierung des Kirchenfonds ca. 66 Millionen Euro vorgesehen. Damit steht für den 1950 gegründeten Fonds erneut ein Rekordbetrag zur Verfügung. Shutterstock/wideonet

Im Staatshaushalt für 2027 sind für die Finanzierung des Kirchenfonds ca. 66 Millionen Euro vorgesehen. Damit steht für den 1950 gegründeten Fonds erneut ein Rekordbetrag zur Verfügung. Der im Haushalt vorgesehene Betrag bedeutet, dass der Kirchenfonds 2027 ca. 2,6 Millionen Euro mehr erhalten wird als 2026. Das entspricht einem Anstieg der Finanzierung um mehr als 4 Prozent und damit einem realen Zuwachs der staatlichen Mittel für die katholische Kirche sowie in geringem Umfang für andere Religionsgemeinschaften. Die Ausgaben für den Kirchenfonds machen 0,029 Prozent des geplanten Staatshaushalts für 2027 aus.

Kirchenfonds sollte innerhalb von 100 Tagen nach Amtsantritt abgeschafft werden

Im Wahlkampf 2023 hatten sowohl die Bürgerkoalition (KO) als auch die Neue Linke und Polen 2050 die Abschaffung des Kirchenfonds versprochen. Die einzige Partei der Koalition, die diese Forderung nicht unterstützte, war die Polnische Bauernpartei (PSL).

Der Fonds sollte innerhalb von 100 Tagen abgeschafft werden. Dazu kam es nicht, vor allem wegen des Widerstands der PSL. Nach Einschätzung der Zeitung „Rzeczpospolita“ sind die Chancen auf eine Abschaffung des Fonds in der laufenden Legislaturperiode praktisch gleich null.

Wie entstand der Kirchenfonds?

Der Kirchenfonds wurde 1950 eingerichtet, nachdem die damalige Regierung einen erheblichen Teil des Kirchenbesitzes – darunter Land und Immobilien – übernommen hatte. Schätzungen zufolge hatte der Staat damals rund 140.000 Hektar Land und mehrere tausend Gebäude übernommen. Als Ausgleich wurde der Kirchenfonds eingerichtet. Er sollte den finanziellen Bedarf der von der Enteignung betroffenen Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften decken.

In den letzten Jahren der Volksrepublik Polen diente der Kirchenfonds, ähnlich wie heute, vor allem zur Finanzierung der Renten- und Versicherungsbeiträge für Geistliche, Ordensleute und Ordensfrauen.

Rz/PR/ps

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