Das Sammeln von Bernstein durch Amateure für den persönlichen Gebrauch bedarf keiner schriftlichen Genehmigung der Seefahrtsbehörde, solange es keine Gefahr für das Gebiet des technischen Korridors darstellt, haben Beamte mitgeteilt. Wie die Sprecherin des Seeamtes in Gdynia in einem Interview mit dem privaten Radiosender RMF FM erklärt hat, gebe es drei Hauptregeln, die beim Bernsteinsammeln zu beachten sind. „Das Suchgebiet ist nur der Strand und das flache Vorland, es ist nicht erlaubt auf Dünen, Klippen, in Wäldern und in Nationalparks“, hieß es. Das Einsammeln dürfe nur von Hand erfolgen - mit nicht-industriellen Geräten. Der Einsatz von Werkzeugen wie Sieben, Motorpumpen, Schrubbern usw. oder Erdbaumaschinen sei nicht zugelassen.
Das Sammeln dürfe auch andere Strandbesucher nicht stören. Die Behörden Gdynias warnen auch, dass künstlich angelegte Stellen des frischen Strandes durch den schlammigen Sand gefährlich sein können.
Historische Funde müssen der Denkmalschutzbehörde gemeldet werden
Darüber hinaus wird der Umgang mit gefundenen Wertgegenständen durch das Fundgesetz geregelt. Funde mit historischen Wert müssen der zuständigen Denkmalschutzbehörde gemeldet werden. Kurz nach dem Durchzug des Sturms „Nadia“ im Jahr 2022 haben Bernsteinfischer zwei Eksponate aus diesem fossilen Harz gefunden und an das Bernsteinmuseum übergeben.
Die Arbeiten umfassen die Verbreiterung eines 700 Meter langen Küstenabschnitts um ein Dutzend Meter zu geschätzten Kosten von ca. 240.000 Euro. Die Erweiterung des Strandes in Sopot soll dazu beitragen, die Küste zu schützen, indem sie die Wellenenergie abschwächt. Sie soll auch die Attraktivität des Strandes für Touristen erhöhen und die Gebäude und Infrastrukturen besser schützen.
RMF/ps