German Death Camps

Eine "ungenaue" Formulierung

Ostatnia aktualizacja: 16.08.2017 10:30
Avisa-Sr-Trndelag, 16.08.2015
"Avisa-Sør-Trøndelag", 16.08.2015Foto: ScanPress.net

Der norwegische Medien-Ethikrat erklärte die Verwendung des Begriffes "polnische Konzentrationslager" für zulässig. Diese Entscheidung betraf die Kritik zum Film "Der Vorleser", die im August 2015 in der Zeitung "Avisa Sor-Trondelag" erschienen ist.  Bei der Beschreibung des Lebens der Hauptfigur im Film bediente sich die Verfasserin des Beitrags der Formulierung "polnisches Konzentrationslager".

Das Auslandspolen-Portal ScanPress.net und die polnische Botschaft in Oslo protestierten scharf dagegen und verlangten die Veröffentlichung einer berichtigenden Erklärung. Am 18. August veröffentlichte die Zeitung eine Erklärung, in der sich die Redaktion für eine "ungenaue" Formulierung entschuldigte.

ScanPress.net bezeichnete die Berichtigung als "nichtssagend und ohne Verständnis für die Bedeutung des begangenen Fehlers" und erhob Klage gegen die Redaktion von "Avisa Sor-Trondelag" beim norwegischen Medien-Ethikrat. Dieser wies zwar die Beschwerde zurück aber nach der Einlegung der Berufung befaßte sich mit ihr erneut und stellte fest, daß die Zeitung keine Grundsätze des Journalismus verletzt hatte.  

Nach der Ansicht des Rates deutet der Ausdruck "polnisches Konzentrationslager" nur darauf, dass sich das Lager auf polnischem Gebiet befand und nicht darauf, dass es von den Polen eingerichtet und verwaltet wurde. In der Begründung stellte der Rat fest, daß die ehemaligen deutschen Lager in Norwegen auch als "norwegische" bezeichnet werden.

Diese Auslegung hat weder das die Klage erhebende Auslandspolen-Portal noch das polnische Außenministerium akzeptiert. Der Minister Witold Waszczykowski wies darauf hin, daß es eine durch UNESCO angenommene Definition für Konzentrationslager gibt: "Auschwitz-Birkenau. Das deutsche nationalsozialistische Konzentrations- und Vernichtungslager".