Das oberste Gericht Polens hat einen wichtigen Teil der Justizreformen der nationalkonservativen Regierung des Landes mit deutlichen Worten verworfen. Der neue Landesjustizrat (KRS) biete "keine ausreichenden Garantien für seine Unabhängigkeit gegenüber Organen der Legislative und der Exekutive", erklärte am Donnerstag Richter Bohdan Bieniek als Berichterstatter des Obersten Gerichts.
Die Entscheidung kam nachdem das Europäische Gerichtshof Mitte November entschieden hat, dass Polen selbst klären muss, ob die dort neu geschaffene Disziplinarkammer unabhängig sei oder nicht.
Die Kammer überwacht Disziplinarmaßnahmen gegen Richter. Die Mitglieder der Disziplinarkammer müssen aber unter anderem vom Staatspräsidenten bestätigt werden. In dem Fall hatte sich das Oberste Gericht in Polen an den EuGH gewandt, weil es selbst Zweifel an der Unabhängigkeit der neuen Disziplinarkammer hat.
Das oberste Gericht argumentierte am Donnerstag, der Landesjustizrat sei nicht ausreichend unabhängig von Parlament und Regierung. Daher sei auch die Disziplinarkammer nicht als unabhängiges Organ der Justiz anzusehen.
IAR/afp/jc