Deutsche Redaktion

Verfassungsgericht erklärt einzelne EU-Gesetze für verfassungswidrig

08.10.2021 10:34
Die gestrige Entscheidung bleibe der bisherigen Argumentationslinie des Verfassungsgerichts treu, betonte im Anschluss an das Urteil Regierungssprecher Piotr Müller. In Europa, so Müller, hätten schon viele Verfassungsgerichte ähnliche Entscheidungen gefällt, darunter das deutsche und spanische Verfassungsgericht. Das Urteil zeige klar, wo die Grenzen der Kompetenzen von EU-Institutionen seien. 
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Zdjęcie ilustracyjneNovikov Aleksey/Shutterstock

Polens Verfassungsgericht erklärt einzelne EU-Gesetze für verfassungswidrig. „Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt“, urteilten die Richter am Donnerstag. Die gestrige Entscheidung bleibe der bisherigen Argumentationslinie des Verfassungsgerichts treu, betonte im Anschluss an das Urteil Regierungssprecher Piotr Müller. In Europa, so Müller, hätten schon viele Verfassungsgerichte ähnliche Entscheidungen gefällt, darunter das deutsche und spanische Verfassungsgericht. Das Urteil zeige klar, wo die Grenzen der Kompetenzen von EU-Institutionen seien. 

Geht es nach PiS-Chef Jarosław Kaczyński, lasse die Verfassung in diesem Bereich keine Zweifel offen. “In Bereichen, in denen wir nicht zugestimmt haben, dass sie auch nur teilweise von der Europäischen Union übernommen werden, sind nur polnische Gesetze bindend und die Europäische Union hat damit nichts zu tun und hat kein Recht, sich einzumischen. So der Chef der Regierungspartei. Das betreffe unter anderem das Justizsystem, hier habe die EU nichts zu sagen, so Kaczyński.

Das Verfassungsgericht folgte in dem Urteil der Auffassung von Regierungschef Mateusz Morawiecki. Dieser hatte die Richter Ende März um eine Entscheidung zu der Frage ersucht, ob die polnische Verfassung Vorrang vor EU-Recht habe. Anlass waren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die umstrittenen Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS).

IAR/tagesspiegel.de/adn