Deutsche Redaktion

Parlament schafft Disziplinarkammer ab

27.05.2022 08:00
Die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts wird liquidiert. Der Sejm hat am Donnerstag eine vom Präsidenten vorgelegte Gesetzesänderung über das Oberste Gericht verabschiedet. Die Novelle sieht auch das Verfahren einer „Prüfung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Richters“ vor. 231 Abgeordnete - mehr als die Hälfte der Abgeordneten - stimmten für den Gesetzentwurf.
Justizminister Zbigniew Ziobro
Justizminister Zbigniew ZiobroPAP/Marcin Obara

Dem gestern verabschiedeten Gesetz nach sollen Richter, die jetzt in der Disziplinarkammer urteilen, in eine andere Kammer wechseln oder in den Ruhestand treten können. Beim Obersten Gericht soll dem neuen Gesetz nach eine Kammer der beruflichen Verantwortung eingerichtet werden. Von allen Richtern des Obersten Gerichts sollen demnach 33 Personen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, von denen der Präsident 11 Richter für eine fünfjährige Amtszeit in der neuen Kammer bestimmen soll.

Die im Gesetz des Präsidenten vorgesehene „Prüfung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Richters“ wiederum soll jedem Bürger das Recht geben, seinen Fall von einem unparteiischen und unabhängigen Gericht prüfen zu lassen. Eine Partei oder ein Verfahrensbeteiligter kann einen Antrag auf Prüfung der Erfordernisse der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eines Richters stellen.

Die Opposition wirft dem neuen Gesetz ausnahmslos vor, die Wirklichkeit zu verklären. 208 Abgeordnete der Opposition stimmten gegen den Gesetzentwurf des Präsidenten, 13 enthielten sich der Stimme.

„Kompromiss im Inland, Kompromiss im Ausland“

„In dem vom Sejm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht sind alle wesentlichen Elemente enthalten, die im Entwurf des Präsidenten der Republik Polen, Andrzej Duda, enthalten sind. Kompromiss im Inland, Kompromiss im Ausland“, schrieb der Kabinettschef des polnischen Präsidenten, Paweł Szrot, nach der Verabschiedung des Gesetzes im Sejm.

Die Abschaffung der Disziplinarkammer sollte eine der Bedingungen der Europäischen Kommission bezüglich der Auszahlung von Mitteln aus dem EU-Wiederaufbaufonds für Polen sein. Die EU-Kommission betonte letzte Woche, Polen müsse die umstrittene Disziplinarkammer auflösen, das Disziplinarsystem reformieren und unrechtmäßig entlassene Richter wieder einstellen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte vergangenes Jahr eine Geldstrafe von einer Million Euro pro Tag gegen Polen verhängt, weil die Regierung sich weigerte, die von der Kommission angefochtene Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs abzuschaffen. Brüssel warf der konservativen Regierung in Warschau vor, mit der Disziplinarkammer die Unabhängigkeit der Justiz und Rechtsstaatlichkeit im Land zu untergraben.


IAR, rmf24.pl/ps