"Der Verzicht auf Schadensersatzansprüche durch die kommunistischen Behörden Polens war rechtlich fehlerhaft und daher unwirksam. Er wurde zugunsten der DDR und nicht zugunsten Deutschlands als Ganzes getroffen. Um wirksam zu sein, sollte er dem zivilrechtlichen Erbverzicht eines Spenders ähnlich sein", sagt Professor Marek Kornat von der UKSW-Universität in einem Interview mit dem Polnischen Rundfunk. Ihm zufolge müsse es zwei Parteien geben, den Verzichtenden und den Begünstigten. Die Reparationsfrage müsse daher so behandelt werden, dass es um Deutschland als Ganzes gehe. Dies gehe aus den historischen Erfahrungen mit den Reparationen für den Ersten Weltkrieg hervor, so Kornat.
Der Verzicht auf Kriegsforderungen durch die Sowjetunion und die kommunistischen Behörden Polens habe Deutschland veranlasst, sich auf diese Erklärungen von 1953 zu berufen, als es in späteren Jahren zu Versuchen kam, die Frage der Reparationen anzusprechen. Dies sei in den 1970er Jahren und während der Regierung von Helmut Kohl der Fall gewesen, so der Historiker. Kohl habe die Frage der Reparationen von der deutschen Wiedervereinigung abhängig gemacht. Als diese stattfand, habe er nicht auf dieses Thema zurückkommen wollen, erklärt Kornat.
Das kommunistische Polen habe auch unter "sowjetischen Zwang" gehandelt. Polen habe damals nicht als souveräner Staat existiert. "Die Volksrepublik Polen war in der Lage, (...) Vereinbarungen zu schließen. Dies kann nicht bestritten werden, aber in moralischer Hinsicht ist es nicht unbedeutend, dass sich der sowjetische Zwang in unmissverständlicher Weise bemerkbar machte. Die Sowjets begannen dann, um Deutschland zu spielen. Es gab sogar Pläne, die Oder-Neiße-Grenze zu korrigieren, was für Polen katastrophal gewesen wäre", erklärte der Historiker im Gespräch mit dem Polnischen Rundfunk.
IAR/ps