Der Gesetzentwurf könnte die von der EU-Kommission für Polen blockierten Milliarden freischalten. Die Novellierung geht nun zur weiteren Beratung an das Oberhaus, den Senat. Außerdem muss es von Präsident Andrzej Duda unterzeichnet werden.
Polens Premierminister Mateusz Morawiecki sagte im Dezember, dass der Streit mit der Europäischen Union über die Rechtsstaatlichkeit beigelegt werden müsse.
Brüssel hat Warschau aus dem milliardenschweren Fonds ausgeschlossen, weil die polnische Regierung eine Reihe von Änderungen am Justizsystem nicht widerrufen oder geändert hat. Die EU betrachtet dies als Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit in Polen.
Laut der regierenden Partei Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) werden mit dem Gesetzentwurf die Regeln für die Disziplinierung von Richtern und die Prüfung ihrer Unabhängigkeit geändert, was den Erwartungen der Europäischen Kommission entspricht.
Die Gesetzgebung ist ein wichtiger "Meilenstein", der Polen einen Schritt näher an den Erhalt von 23,9 Milliarden Euro an Zuschüssen und 11,5 Milliarden Euro aus dem Pandemie-Hilfsfonds der EU im Rahmen des Nationalen Wiederaufbauplans bringt.
IAR/jc