Deutsche Redaktion

Kriegsverbrechen ohne Verjährungsfrist. Das gibt Polen die Möglichkeit, auf Reparationen zu dringen

21.05.2023 09:02
Die Erklärung des Europarats - die unter anderem von Deutschland unterzeichnet wurde - bestätigt, dass Kriegsverbrechen nicht verjähren. Dies gebe Polen, das Opfer des Zweiten Weltkriegs war, eine ernsthafte Gelegenheit zu handeln, sagte der stellvertretende Außenminister am Freitag. 
Arkadiusz Mularczyk
Arkadiusz MularczykPAP/Piotr Nowak

Dank den Bemühungen der polnischen Delegation stehe in der Abschlusserklärung, dass „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nicht verjähren und für alle Staaten verbindlich sind", erklärte Arkadiusz Mularczyk. Das Dokument betone auch, dass es „nur durch die Achtung des Rechts auf Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung möglich sein wird, die Vergangenheit zu überwinden".

„Darüber hinaus müsse die Bewältigung der schwierigen Vergangenheit aus Konflikten - also auch aus dem Konflikt des Zweiten Weltkriegs - mit dem Recht auf Achtung der Gerechtigkeit und dem Recht auf Zahlung von Kriegsentschädigungen verbunden sein", so der stellvertretende Außenminister.

Seiner Ansicht nach bekräftigt die Erklärung nicht nur die europäische Einheit und Solidarität angesichts der russischen Aggression. Sie gebe auch eine Leitlinie für alle anderen von der Aggression betroffenen Länder. Sie schaffe „ernsthafte Chancen für Polen und andere Länder, die im Zweiten Weltkrieg Opfer der deutschen Aggression und Besatzung waren".

Informations-Aktivitäten in Deutschland

In diesem Zusammenhang kündigte Mularczyk Informationsaktivitäten in Deutschland an. Sie würden sich nicht nur auf den polnischen Bericht über Verluste aus dem 2. Weltkrieg beziehen, sondern auch auf die Tatsache, dass Olaf Scholz nach dem Europarats-Gipfel diese Erklärung unterzeichnet hat. Am 22. Mai werde er deshalb zu einem Treffen mit Abgeordneten aller Fraktionen des Bundestages nach Berlin reisen. Thema wird u.a. die Frage der Reparationen, einschließlich der Frage der Nichtverjährung von Reparationsforderungen sein.

Auf dem Gipfeltreffen in Reykjavik beschlossen die Staaten des Europarats die Einrichtung eines Schadensregisters. Damit sollen die von Russland in der Ukraine verursachten Kriegsschäden geschätzt werden. Die Anstalt für diese Aufgabe wird ihren Sitz in Den Haag haben.


IAR/ps