Deutsche Redaktion

Regierung arbeitet an verstärktem Schutz für Whistleblower

02.04.2024 10:07
Zu den Kernpunkten des entsprechenden Gesetzentwurfs gehört das Recht auf Schadenersatz bei Repressalien. Zudem soll die Behinderung von Whistleblowern verboten, Vergeltungsmaßnahmen unterbunden und die Identität der Hinweisgeber besser geschützt werden.
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Die Regierung will den Schutz von Whistleblowern verstärken. Der entsprechende Gesetzesentwurf, der bei der heutigen Regierungssitzung diskutiert werden soll, sieht vor, dass Personen, die auf Missstände und rechtswidrige Handlungen am Arbeitsplatz hinweisen, im Falle von Vergeltungsaktionen Anspruch auf vollständige Entschädigung erhalten. Aktuell mangelt es in der polnischen Gesetzgebung an umfassenden Schutzvorschriften, insbesondere in kritischen Bereichen wie dem Arbeitsrecht, den Menschenrechten, der öffentlichen Auftragsvergabe, der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz.

Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet weitreichende Garantien und rechtliche Mittel für die Whistleblower, unabhängig von ihrer Beschäftigungsart – sei es in Anstellung, als Selbstständige, Freiwillige oder Praktikanten. Zu den Kernpunkten gehört das Recht auf Schadenersatz bei Repressalien. Zudem soll die Behinderung von Whistleblowern verboten, Vergeltungsmaßnahmen unterbunden und die Identität der Hinweisgeber besser geschützt werden.

Eine Schlüsselrolle in der Unterstützung und Beratung von Personen, die auf Rechtsverstöße hinweisen, wird dem Bürgerbeauftragten zuteil. Diese Instanz ist nicht nur für die Bereitstellung von Informationen zuständig, sondern nimmt auch externe Meldungen entgegen, um einen sicheren und vertraulichen Kommunikationskanal für Whistleblower zu gewährleisten.

Mit der Einführung dieses Gesetzentwurfs beabsichtigt die Regierung, die nationalen Vorschriften mit den EU-Richtlinien in Einklang zu bringen.

IAR/adn