Der frühere Vorsitzende der Staatlichen Wahlkommission (PKW), Wojciech Hermeliński, räumte im Gespräch mit dem Polnischen Rundfunk ein, dass es zu Fehlern gekommen sein könnte. „Fehler in den Protokollen einzelner Wahlkommissionen sind Einzelfälle, die keinen Einfluss auf das Endergebnis haben“, betonte Hermeliński.
Konkret wurde in einer Wahlkommission in Krakau festgestellt, dass 95 Stimmen, die für Trzaskowski abgegeben worden waren, irrtümlich Nawrocki zugeschrieben wurden. In Mińsk Mazowiecki sollen sogar die Ergebnisse der beiden Kandidaten vollständig vertauscht worden sein. Die fehlerhaften Eintragungen wurden teils von Bürgern auf der Plattform „Wykop“ entdeckt.
Hermeliński warnte jedoch davor, vorschnell Manipulation zu unterstellen. „Ich würde das eher auf Fehler der Kommissionen zurückführen“, so Hermeliński. „Gerade bei einer so großen Anzahl von Stimmen. Wenn jemand manipulieren wollte, hätte er ein paar Stimmen mehr oder weniger gemacht – ein, zwei, vielleicht fünf. Aber bei so hohen Zahlen könnte es sich tatsächlich um einen Irrtum handeln. Das alles sollte das Oberste Gericht klären“, betonte er.
Nach Angaben des Obersten Gerichts gingen bisher 28 Wahlproteste ein. Die Beschwerden reichen vom Fehlen von Offenlegungserklärungen der Wahlleiter bis hin zu bizarren Vorwürfen wie „telepathischer Manipulation“.
Ungültige Bescheinigungen
Wojciech Hermeliński äußerte sich auch zu Berichten, wonach PiS-Politiker zur Nutzung einer nicht autorisierten App aufgerufen hätten. Diese App sollte zur Überprüfung von Wahlscheinen dienen. In einem Video, das im Internet kursierte, wurde einer Wählerin nach einer Überprüfung ihres Wahlscheins mit Hilfe dieser App die Stimmabgabe in der ersten Runde verweigert.
Der Abgeordnete Roman Giertych reichte deshalb Anzeige bei der Agentur für Innere Sicherheit (ABW) ein.
Appell zur Meldung von Unregelmäßigkeiten
Angesichts der Berichte über Unregelmäßigkeiten rief die Wahlkampfchefin von Rafał Trzaskowski, Wioletta Paprocka, die Bürger dazu auf, mögliche Verstöße über die spezielle Webseite protestwyborczy2025.pl zu melden.
Laut Gesetz können Wahlproteste bis 14 Tage nach Verkündung des offiziellen Endergebnisses beim Obersten Gericht eingereicht werden. Dieses hat anschließend 30 Tage Zeit, um über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden.
IAR/jc