Deutsche Redaktion

Geschichte: Franz Stangl. Der deutsche Teufel, gefasst vom „Nazijäger“

22.12.2025 11:29
Der frühere Kommandant der nationalsozialistischen Vernichtungslager Treblinka und Sobibór, Franz Stangl, ist am 22. Dezember 1970 wegen der Ermordung von rund 900.000 Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Prozess fand in der Bundesrepublik Deutschland statt, nachdem Stangl nach fast zwei Jahrzehnten auf der Flucht 1967 in Brasilien festgenommen worden war.
Były komendant niemieckich nazistowskich obozów koncentracyjnych w Treblince i Sobiborze zasiada na ławie oskarżonych podczas swojego procesu z 17 maja 1970 roku.
Były komendant niemieckich nazistowskich obozów koncentracyjnych w Treblince i Sobiborze zasiada na ławie oskarżonych podczas swojego procesu z 17 maja 1970 roku. PAP/DPA

Stangl gehörte zu den zentralen Funktionären der sogenannten „Aktion Reinhardt“, mit der das NS-Regime die systematische Vernichtung der jüdischen Bevölkerung im besetzten Polen organisierte. Als Lagerkommandant war er zunächst in Sobibór und später in Treblinka tätig, wo zwischen Juli 1942 und Herbst 1943 etwa 800.000 Menschen ermordet wurden. Wegen seines Auftretens in einem weißen Uniformmantel wurde er von Häftlingen als „die weiße Todesfigur“ bezeichnet.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entkam Stangl zunächst der Strafverfolgung. Mit Hilfe eines internationalen Fluchtnetzwerks ehemaliger Nationalsozialisten gelangte er über Italien nach Syrien und später nach Brasilien. Dort lebte er unter dem Namen Paul Stangl und arbeitete jahrelang unbehelligt als Mechaniker in einem Volkswagen-Werk.

Entscheidend für seine Ergreifung war die Arbeit des Holocaust-Überlebenden und NS-Verfolgers Simon Wiesenthal. „Ich bekam 1948 erstmals ein Dokument mit seiner Unterschrift in die Hände – von da an begann die Suche“, sagte Wiesenthal später. Erst Anfang der 1960er Jahre erhielt er konkrete Hinweise auf Stangls Aufenthaltsort. Die Festnahme erfolgte am 28. Februar 1967 in São Paulo durch die brasilianische Polizei, kurz nachdem Stangl seine Arbeitsstelle verlassen hatte.

Im anschließenden Verfahren bestritt Stangl seine persönliche Schuld. Er habe, so seine Verteidigungslinie, „lediglich seine Pflicht erfüllt“. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und sprach ihn der gemeinschaftlichen Beihilfe zum Massenmord schuldig.

Die lebenslange Haftstrafe verbüßte Stangl nur wenige Monate. Er starb am 28. Juni 1971 im Alter von 63 Jahren in einem Gefängnis in Düsseldorf. Sein Fall gilt bis heute als eines der bekanntesten Beispiele für die späte juristische Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen.


IAR/jc

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