Deutsche Redaktion

Präsident unterzeichnet Gesetz zum Auslaufen von Sonderregeln für Ukrainer

25.02.2026 06:50
Der polnische Präsident Karol Nawrocki hat ein Gesetz unterzeichnet, das Sonderregelungen für ukrainische Staatsbürger in Polen schrittweise auslaufen lässt. In sozialen Netzwerken wurde daraufhin vielfach behauptet, die Sozialleistungen für Ukrainer würden vollständig abgeschafft. Eine genaue Analyse der verabschiedeten Vorschriften zeigt jedoch: Von einer kompletten Streichung der Unterstützung kann keine Rede sein.
Prezydent Karol Nawrocki
Prezydent Karol NawrockiJacek Dominski/REPORTER

Das Gesetz betrifft Regelungen aus dem im März 2022 verabschiedeten Sondergesetz, das nach dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine eingeführt worden war. Es sollte den massenhaften Zustrom von Geflüchteten nach Polen rechtlich absichern. Der nun verabschiedete Regierungsentwurf wurde am 23. Januar vom Sejm angenommen und am 28. Januar vom Senat ohne Änderungen bestätigt. Am 19. Februar setzte der Präsident seine Unterschrift darunter. Das Inkrafttreten ist für den 5. März 2026 vorgesehen.

Abgeordnete der nationalkonservativen Partei Prawo i Sprawiedliwość (PiS) werteten die Entscheidung als „Auslaufen des Sozialstaats“ für Ukrainer. Entsprechende Formulierungen verbreiteten sich rasch im Internet und wurden von zahlreichen Nutzern zustimmend kommentiert. Andere Stimmen warfen dem Präsidenten hingegen vor, er habe entgegen früherer Ankündigungen keine tatsächliche Einschränkung der Hilfen vorgenommen.

Kern des neuen Gesetzes ist die schrittweise Aufhebung der besonderen Privilegien, die ausschließlich ukrainischen Staatsbürgern gewährt worden waren. Künftig soll ein einheitliches System für alle Ausländer gelten, die in Polen vorübergehenden Schutz genießen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Das betrifft Leistungen im Bereich Soziales, Arbeitsmarkt und Gesundheitsversorgung.

Einschränkungen gibt es unter anderem bei der medizinischen Versorgung sowie bei staatlich finanzierter Unterbringung und Verpflegung. Anspruch auf Gesundheitsleistungen haben demnach weiterhin Personen mit einer PESEL-Nummer mit dem Status „UKR“, sofern sie erwerbstätig sind, minderjährig, schwanger, oder Opfer von Folter oder Vergewaltigung geworden sind. Auch Bewohner von Sammelunterkünften mit entsprechender Bescheinigung behalten den Anspruch. Nicht erwerbstätige Ukrainer unterliegen künftig denselben Regeln wie andere nicht erwerbstätige Ausländer in Polen.

Die Unterstützung bei Sammelunterkünften und Verpflegung wird auf besonders schutzbedürftige Gruppen beschränkt, etwa Menschen mit anerkannter Behinderung oder schwangere Frauen, die sich nicht selbst versorgen können.

Bestimmte Bildungsmaßnahmen – darunter zusätzliche Polnischkurse, kostenlose Transportangebote für Schüler, materielle Unterstützung sowie Vorbereitungsklassen – bleiben bis zum Ende des laufenden Schuljahres bestehen. Danach sollen wieder die allgemeinen gesetzlichen Regelungen gelten.

Unverändert bleibt hingegen der vorübergehende Schutzstatus für Ukrainer. Nach Angaben der zuständigen Behörden wird dieser bis zum 4. März 2027 verlängert. Damit bleibt auch der legale Aufenthalt für Personen mit PESEL-Nummer und „UKR“-Status gesichert. Das Datum folgt einer entsprechenden EU-Entscheidung zur Verlängerung des temporären Schutzes in den Schengen-Staaten.

Neu ist allerdings eine strengere Frist für die Registrierung: Wer nach Polen einreist und vorübergehenden Schutz beantragen will, muss innerhalb von 30 Tagen eine PESEL-Nummer mit „UKR“-Status beantragen. Unterbleibt dies, wird dies als Verzicht auf den Schutz gewertet.


Präsident Nawrocki erklärte in einer Stellungnahme, es handele sich um „von vielen Polen erwartete Änderungen“. Polen stehe weiterhin an der Seite der Ukraine im Kampf gegen Russland. Hilfe müsse jedoch „mit Verantwortung und einem Beitrag zur Gemeinschaft“ verbunden sein.


PAP/tvn/jc