Das Bezirksgericht in Warschau hatte zuvor die rechtliche Zulässigkeit der Auslieferung von Alexander Butjagin festgestellt. Die ukrainischen Behörden werfen ihm vor, auf der von Russland annektierten Krim illegale Ausgrabungen durchgeführt und dabei ein archäologisches Denkmal teilweise zerstört zu haben.
Ein Sprecher des ukrainischen Außenministeriums erklärte, die weiteren Schritte lägen nun bei der polnischen Justiz. Gleichzeitig verwies er darauf, dass die Ermittlungen in der Ukraine bereits laufen.
Russland kritisierte die Entscheidung und sprach von fehlender rechtlicher Grundlage. Das Außenministerium in Moskau kündigte an, sich weiter für die Freilassung des Archäologen einzusetzen.
Butjagin war Anfang Dezember vergangenen Jahres in Polen vom Inlandsgeheimdienst festgenommen worden – auf Antrag der ukrainischen Justiz. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft. Seine Verteidigung hat angekündigt, gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde einzulegen.
Nach ukrainischen Angaben soll der Archäologe zwischen 2014 und 2019 ohne Genehmigung Ausgrabungen auf der Krim durchgeführt haben. Der entstandene Schaden wird auf umgerechnet mehrere Millionen Euro geschätzt.
PAP/jc