Deutsche Redaktion

Polen plant Handyverbot an Grundschulen

03.06.2026 09:32
Ab dem kommenden Schuljahr sollen Handys an Grundschulen verboten werden. Die Regierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen und an das Parlament weitergeleitet. Ziel ist es, die Konzentration der Schülerinnen und Schüler zu verbessern und sie besser vor den Folgen exzessiver Smartphone-Nutzung zu schützen.
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Das Verbot soll für alle öffentlichen und privaten Grundschulen gelten – nicht nur während des Unterrichts, sondern auch in den Pausen und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen vorgesehen, etwa wenn Mobiltelefone für den Unterricht benötigt werden, in Notfällen oder aus gesundheitlichen Gründen.

Bildungsministerin Barbara Nowacka begründete den Schritt mit dem Wunsch vieler Lehrkräfte nach klaren gesetzlichen Regeln. Nach Angaben ihres Ministeriums haben bereits mehr als die Hälfte der polnischen Schulen eigene Handyverbote eingeführt. Umfragen zufolge wird eine landesweite Regelung von einer großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt.

Gleichzeitig betonte die Ministerin, das eigentliche Problem beginne häufig erst nach dem Unterricht. Der übermäßige Konsum digitaler Medien finde vor allem zu Hause statt. Deshalb setzt die Regierung neben dem Verbot auch auf mehr Medienbildung und Unterricht zu digitaler Hygiene.

Sollte das Parlament zustimmen, tritt die Neuregelung zum 1. September 2026 in Kraft.


PAP/jc

Bildungsministerin für Handyverbot an Grundschulen

25.02.2026 10:53
Bildungsministerin Barbara Nowacka spricht sich für ein Verbot von Mobiltelefonen im Unterricht an Grundschulen aus. Die Nutzung von Handys durch Kinder solle eingeschränkt werden, sagte sie am Mittwoch im Radiosender RMF FM.

Helmpflicht für Kinder auf Fahrrädern und E-Scootern tritt in Kraft

03.06.2026 09:16
In Polen gelten seit Mittwoch neue Vorschriften für die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr. Ab heute müssen alle Fahrradfahrer sowie Nutzer von E-Scootern bis zum Alter von 16 Jahren während der Fahrt einen Schutzhelm tragen. Für den Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 100 Złoty (rund 23 Euro).