Der erste Fall betraf den Industriellen Heinrich Bütefisch. Er erhielt 1964 das Große Verdienstkreuz, musste die Auszeichnung jedoch kurze Zeit später zurückgeben, nachdem seine Beteiligung am IG-Farben-Konzern und der Einsatz von Zwangsarbeitern im Umfeld des Konzentrationslagers Auschwitz erneut öffentlich thematisiert worden waren. Bütefisch war nach dem Zweiten Weltkrieg in den Nürnberger Prozessen zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Der zweite Fall wurde 1995 bekannt. Der Germanist Hans Schwerte hatte seine Karriere unter falscher Identität aufgebaut. Tatsächlich handelte es sich um den ehemaligen SS-Offizier Hans Ernst Schneider, der für die SS-Organisation „Ahnenerbe“ tätig gewesen war. Nach der Enthüllung verlor er nicht nur das Bundesverdienstkreuz, sondern auch seinen Professorentitel und seine Pensionsansprüche.
Nach Angaben des Bundespräsidialamtes kann eine Auszeichnung entzogen werden, wenn sich eine geehrte Person als ihrer unwürdig erweist – etwa durch eine schwere Straftat oder andere gravierende Umstände. In der Praxis werden Betroffene zunächst aufgefordert, den Orden freiwillig zurückzugeben.
Die Frage nach dem Entzug staatlicher Auszeichnungen wird derzeit auch in Polen diskutiert. Präsident Karol Nawrocki entzog dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj den Orden des Weißen Adlers, nachdem dieser einer ukrainischen Militäreinheit den Ehrennamen „Helden der UPA“ verliehen hatte. Zuvor war auch über einen möglichen Entzug der höchsten polnischen Auszeichnung für Altkanzler Gerhard Schröder wegen seiner engen Beziehungen zu Russland debattiert worden, ohne dass es dazu kam.
Auch andere europäische Staaten haben in Einzelfällen höchste Auszeichnungen aberkannt. Frankreich entzog dem früheren Radprofi Lance Armstrong nach der Dopingaffäre die Ehrenlegion. Italien aberkannte unter anderem dem syrischen Machthaber Baschar al-Assad sowie mehreren russischen Spitzenpolitikern nach dem Angriff auf die Ukraine staatliche Orden.
PAP/jc