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Eid ohne Staatspräsident: Konflikt um Polens Verfassungsgericht geht in die nächste Runde

14.10.2026 11:24
Der im September gewählte Maciej Berek leistete seinen Eid im Sejm ohne Präsident Nawrocki. Regierung und Präsidentenpalast streiten weiter über Verfahren, Rechtswirkung und Bereks Voraussetzungen.
Maciej Berek (2. v. l.) gibt nach seiner Vereidigung im Sejm am 14. dieses Monats ein Interview fr die Medien. Neben ihm stehen die Richter des Verfassungsgerichts Maciej Taborowski (2. v. r.) und Krystian Markiewicz (l.). Maciej Berek wurde im September dieses Jahres vom Sejm zum Richter am Verfassungsgericht gewhlt. Er legte den Eid als Richter
Maciej Berek (2. v. l.) gibt nach seiner Vereidigung im Sejm am 14. dieses Monats ein Interview für die Medien. Neben ihm stehen die Richter des Verfassungsgerichts Maciej Taborowski (2. v. r.) und Krystian Markiewicz (l.). Maciej Berek wurde im September dieses Jahres vom Sejm zum Richter am Verfassungsgericht gewählt. Er legte den Eid als RichterFoto: PAP/Marcin Obara

Maciej Berek hat im Sejm den Eid als Richter des polnischen Verfassungsgerichts abgelegt, ohne dass Präsident Karol Nawrocki anwesend war. Parlamentspräsident Włodzimierz Czarzasty übergab ihm zuvor den Beschluss über seine Wahl. Berek erklärte, die Eidesleistung sei seine gesetzliche Pflicht und Bedingung für die Übernahme des Amtes.

Berek war im September vom Sejm gewählt worden. Nawrocki hatte ihn bislang nicht zur Vereidigung eingeladen. Die Regierung sieht in der Zeremonie einen Weg aus der Blockade um mehrere vom Sejm gewählte Verfassungsrichter. Sie verweist auf die jüngste Stellungnahme der Venedig-Kommission, eines Beratungsgremiums des Europarats.

Die Kommission hält eine Eidesleistung ohne physische Beteiligung des Präsidenten für möglich, wenn die vorgeschriebene Form eingehalten, der Vorgang überprüft und der Eid dem Präsidenten übermittelt wird. Ihre Stellungnahme ist nicht rechtsverbindlich. Die Präsidialkanzlei betont, maßgeblich seien allein Verfassung und Gesetze.

Zugleich hält der Präsidentenpalast an Zweifeln fest, ob Berek die formalen Voraussetzungen für das Amt erfüllt. Kanzleichef Zbigniew Bogucki sagte, dem Präsidenten lägen weiterhin keine Unterlagen vor, die Bereks erforderliche Berufserfahrung als Rechtsberater belegten. Berek hatte vor seiner Wahl eine Bescheinigung veröffentlicht, nach der er seit 2002 als Rechtsberater zugelassen ist und für insgesamt 17 Jahre die Ausübung des Berufs gemeldet hatte.

Die Regierung weist eine Prüfkompetenz des Präsidenten bei der Richterwahl zurück. Justizminister Waldemar Żurek erklärte, Nawrocki habe kein Vetorecht gegenüber den vom Sejm gewählten Richtern. Die Opposition kritisierte die Eidesleistung dagegen als rechtswidrig. PiS-Fraktionschef Mariusz Błaszczak sprach von einem Angriff auf weitere staatliche Institutionen.

Der Konflikt ist nicht neu. Vier im März gewählte Kandidaten hatten ihren Eid bereits im April im Sejm abgelegt und ihn schriftlich an die Präsidialkanzlei übermittelt. Sie haben ihre Ämter am Verfassungsgericht bislang nicht übernommen. Auch nach Bereks Eidesleistung bleibt der Streit über seinen Amtsantritt offen.

PAP/adn


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