Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Montag entschieden, dass Polen eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 Euro pro Tag an die Europäische Kommission zahlen muss, weil es sich einer Anordnung widersetzt hat, den Betrieb des Braunkohlebergwerks Turów nahe der tschechischen Grenze einzustellen, wie Nachrichtenagenturen berichteten.
Der Sprecher der polnischen Regierung, Piotr Müller, erklärte gegenüber Reportern, das Land werde die umstrittene Anlage offen halten, um "die Stabilität des polnischen Stromsystems nicht zu untergraben". Er sagte, die Braunkohle aus der Kohlegrube werde für das örtliche Kraftwerk benötigt, das 7 Prozent der Energieproduktion des Landes ausmache und Millionen von Menschen mit Strom versorge, von Haushalten über Schulen und Krankenhäuser bis hin zu Unternehmen. Müller nannte die Strafe des EU-Gerichts "unverhältnismäßig" und "nicht durch Fakten gestützt". Er fügte hinzu, dass Polen sich um eine freundschaftliche Einigung mit der Tschechischen Republik bemühe und dass die bilateralen Gespräche über Turów am Montag fortgesetzt worden seien.
Der Streit zwischen den beiden Nachbarländern wurde international, als die Tschechische Republik im März eine einstweilige Verfügung beim EU-Gerichtshof beantragt hat. In dem Dokument hieß es, dass Turów, ein Braunkohletagebau an der polnisch-tschechischen Grenze, das Grundwasser aus den umliegenden Gebieten ableitet und tschechischen Bürgern Schäden zufüge. Prag erklärte daraufhin im Juni, es werde das EuGH anrufen, um Polen zu einer Geldstrafe von 5 Millionen Euro pro Tag zu verurteilen, weil es einer Anordnung, den Abbau im Tagebau zu stoppen, nicht nachgekommen sei.
Am Montag entschieden die EU-Richter, dass Warschau täglich eine halbe Million Euro an Brüssel zahlen muss, weil es sich einer Anordnung zur Einstellung der Arbeiten in Turów widersetzt hat. Der EU-Gerichtshof stellte fest, dass der Tagebau Turów, der vom staatlichen polnischen Energieunternehmen PGE betrieben wird, trotz der Aufforderung zur sofortigen Einstellung der Fördertätigkeit bis zur Verkündung eines endgültigen Urteils weiter betrieben wurde.
"Polen wird verurteilt, der Europäischen Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 500 000 Euro zu zahlen, weil es die Braunkohleförderung in der Grube Turów nicht eingestellt hat", so der Europäische Gerichtshof in einer Erklärung. Hinzugefügt wurde, dass eine "solche Maßnahme erforderlich erscheint um die Wirksamkeit der im Beschluss vom 21. Mai 2021 beschlossenen einstweiligen Maßnahmen zu verstärken und den Mitgliedstaat davon abzuhalten, die Anpassung seines Verhaltens an diesen Beschluss zu verzögern."
Der polnische Regierungssprecher sagte zu Beginn des Jahres, dass die tschechische Regierung ein Verhandlungsverfahren angenommen habe, um den Streit zu beenden und eine rasche Einigung zwischen den beiden Nachbarländern zu gewährleisten.
PAP/Reuters/ps