Deutsche Redaktion

Kriegsreparationen: Vereinbarung von 1953 ungültig

02.09.2022 11:20
Es gebe kein rechtsgültiges Dokument, das die Frage der Reparationen für die von Deutschland verursachten Verluste Polens im Zweiten Weltkrieg abschließt, meint Polens stellvertretender Außenminister, Szymon Szynkowski vel Sęk. 
Szymon Szynkowski vel Sęk
Szymon Szynkowski vel SękPAP/Paweł Jaskółka

Wie vel Sęk am Donnerstagabend in einem Interview mit der staatlichen polnischen Nachrichtenagentur PAP betonte, gebe es keinen Grund, warum die „immensen Verbrechen des Nazi-Deutschlands ungesühnt bleiben sollten.“

Polen beziffert die von Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg angerichteten Schäden in einem Bericht auf umgerechnet mehr als 1,3 Billionen Euro. Der Vorsitzende der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, Jarosław Kaczyński, sprach am Donnerstag in Warschau von einem „enormen Schaden“ bis heute.

„Es geht darum, vielleicht durch einen langen und mühsamen Prozess eine Entschädigung für alles zu erreichen, was Deutschland, der deutsche Staat, die deutsche Nation, Polen zwischen 1939 und 1945 angetan hat“, sagte Kaczyński.

Deutschland: Die Frage der Reparationen ist abgeschlossen 

Deutschland sieht keine Grundlage für polnische Reparationsforderungen wegen Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg. "Die Position der Bundesregierung ist unverändert. Die Reparationsfrage ist abgeschlossen", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Donnerstag in Berlin. Polen habe schon 1953 auf weitere Reparationen verzichtet und diesen Verzicht mehrfach bestätigt. "Dies ist eine wesentliche Grundlage für die heutige Ordnung Europas. Deutschland steht politisch und moralisch zu seiner Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg", sagte der Sprecher weiter.

Polen: Vereinbarung von 1953 ist ungültig 

Polens Regierung vertritt die Meinung, dass das Abkommen von 1953 ungültig ist, weil Warschau keine faire Entschädigung aushandeln konnte. Die damals sowjetisch kontrollierte Regierung verzichtete auf Druck Moskaus, von jeglichen Verbindlichkeiten, sagte Szynkowski vel Sęk. „Die Erklärung von 1953, auf die sich Deutschland erneut beruft, hat keine Rechtskraft, da sie mindestens vier erhebliche Rechtsmängel enthält, wie der Bericht feststellt.“


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