„In dieser Frage übereinstimme ich nicht mit der Lehre der Kirche”, fügte Morawicki auf einer Pressekonferenz am Dienstag hinzu.
„Ich persönlich bin der Meinung, dass wir, wenn es sich zum Beispiel um einen Serienmörder handelt, bei dem die Beweise keinen Zweifel lassen, oder um einen Kriegsverbrecher, auch die Todesstrafe zulassen sollten.”
Im Jahr 2013 ratifizierte Polen ein Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Todesstrafe vollständig abschafft. Das Protokoll, das am 3. Mai 2002 in Vilnius verabschiedet wurde, verbietet die Todesstrafe unter allen Umständen, auch für Verbrechen, die in Kriegszeiten begangen werden.
PAP/jc