Die Europäische Kommission maße sich Befugnisse gegenüber Polen an, die ihr nicht zustehen, sagt der Vize-Minister für Fonds und Regionalpolitik Marcin Horała. Gestern hatte die EU-Kommission die Anrechnung der Geldbußen für Polen wieder aufgenommen. Diese waren verhängt worden, weil Warschau dem Urteil des EuGH nicht nachgekommen war, in dem dieses angeordnet hatte, die Anwendung der Vorschriften zum Disziplinarsystem für Richter auszusetzen. Geht es nach Horała, würden der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission oft nicht über die Befugnisse verfügen, die sie zu nutzen versuchen. "Eines der Leitprinzipien der EU-Traktate ist, dass keine europäische Institution Befugnisse hat, die ihr nicht ausdrücklich in den Verträgen gewährt werden", so Horała. In der Praxis, so der Politiker, habe die Kommission Sanktionen gegen Polen verhängt, weil der Staatspräsident von den in der Verfassung garantierten Befugnissen Gebrauch gemacht habe.
Ende letzten Jahres hatte der Minister für europäische Angelegenheiten, Szymon Szynkowski vel Sęk, in einem Schreiben an die Kommission die Einstellung der Sanktionen gefordert und dabei auf die Abschaffung der Disziplinarkammer und deren Ersetzung durch die Kammer für berufliche Verantwortung verwiesen. Laut Kommissionssprecher Christian Wigand habe Polen das Urteil des EuGH jedoch nicht vollständig umgesetzt.
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