Die Opfer des Zweiten Weltkriegs sollten die Möglichkeit erhalten, auch vor polnischen Gerichten Schadenersatz für die erlittenem Schäden vom deutschen Staat zu fordern, sagt Vize-Außenminister Arkadiusz Mularczyk. Ein Urteil des Verfassungsgerichts, das dies ermöglichen würde, wäre ein Meilenstein, betonte der Minister und erinnerte daran, dass der Oberste Gerichtshof 2010 entschieden hatte, dass man die Immunität des Justizwesens nicht verletzen und den deutschen Staat daher nicht vor polnischen Gerichten verklagen dürfe. “Ich hoffe, dass das Verfassungsgericht diesen Weg nach 13 Jahren nun ebnen wird und polnische Bürger ihre Ansprüche geltend machen können”, erklärte Mularczyk. Geht es nach dem Minister, sei die Regelung dieser Frage notwendig, auch wenn Deutschland das Thema für abgeschlossen hält. Ähnliche Urteile hätten bereits die Verfassungsgerichte in Griechenland und Italien gefällt.
Das Verfassungsgericht soll am 10. Mai die Vorschriften des Zivilkodex unter die Lupe nehmen, die Klagen gegen andere Staaten in polnischen Gerichten ausschließen. Am vergangenen Dienstag hatte die Regierung indes einen Beschluss verabschiedet, der die Notwendigkeit betont, die Frage der Entschädigung und Wiedergutmachung für den Zweiten Weltkrieg in den deutsch-polnischen Beziehungen zu regeln.
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