Verpflichtungen als IStGH-Mitglied
Der seit März 2023 vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gesuchte Putin hätte laut Experten bei seiner Ankunft in Ulaanbaatar umgehend verhaftet werden müssen. Der Haftbefehl wurde wegen der mutmaßlichen illegalen Deportation ukrainischer Kinder aus von Russland besetzten Gebieten ausgestellt.
Die Mongolei, die seit 2003 Mitglied des IStGH ist, wäre laut den Statuten des Gerichtshofs zur Zusammenarbeit verpflichtet gewesen, einschließlich der Festnahme gesuchter Personen. Stattdessen wurde Putin mit militärischen Ehren empfangen.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Human Rights Watch (HRW) zeigte sich entsetzt über das Verhalten der Mongolei. Maria Elena Vignoli, eine Expertin von HRW, erklärte: „Indem die Mongolei Putin den Besuch erlaubte und ihn nicht verhaftete, hat sie nicht nur ihre internationalen Verpflichtungen missachtet, sondern auch die Opfer russischer Kriegsverbrechen schwer beleidigt.“
Laut Vignoli untergräbt das Vorgehen der Mongolei das Prinzip, dass niemand, unabhängig von seiner Macht, über dem Gesetz steht. Sie betonte, dass es sich bei Putins Reise um seinen ersten Besuch in einem IStGH-Mitgliedstaat seit Ausstellung des Haftbefehls handelte.
Neue Gaspipeline im Fokus
Im Rahmen seines Besuchs traf Putin den mongolischen Präsidenten Uchnaagiin Chürelsüch, um über den Bau der „Power of Siberia 2“-Pipeline zu sprechen. Diese geplante Pipeline soll Russland und China verbinden und dabei die Mongolei durchqueren. Das Projekt ist Teil der russischen Strategie, die Verluste auf dem europäischen Gasmarkt zu kompensieren.
Südafrika als warnendes Beispiel
Erst im August 2023 hatte Putin einen geplanten Besuch beim BRICS-Gipfel in Südafrika absagen müssen. Der Druck der internationalen Gemeinschaft sowie eine gerichtliche Entscheidung in Südafrika, die das Land an seine Verpflichtungen gegenüber dem IStGH erinnerte, zwangen den russischen Präsidenten, seine Pläne zu ändern.
Weitere Vorwürfe gegen Putin
Der Haftbefehl gegen Putin umfasst nicht nur die Deportation ukrainischer Kinder, sondern auch weitere schwere Kriegsverbrechen. Dazu gehören Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur, der Einsatz verbotener Waffen wie Streumunition sowie die Festnahme, Folter und Hinrichtung von ukrainischen Zivilisten und Soldaten.
PAP/jc