Deutsche Redaktion

EuGH: Polen muss im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen

26.11.2025 15:20
Polen hat gegen EU-Recht verstoßen, indem es die Ehe zweier Männer, die 2018 in Berlin geheiratet haben, nicht anerkannt hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. 
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Im konkreten Fall hatten zwei in Polen lebende Männer beim Standesamt die Anerkennung ihrer in Deutschland geschlossenen Ehe beantragt. Die Behörden lehnten dies unter Hinweis auf das polnische Familienrecht ab, das Ehen nur zwischen Mann und Frau vorsieht. Der Oberste Verwaltungsgerichtshof Polens (NSA) legte daraufhin den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Die Luxemburger Richter stellten klar, dass Mitgliedstaaten Ehen, die in einem anderen EU-Land rechtmäßig geschlossen wurden, anerkennen müssen – auch wenn sie gleichgeschlechtliche Paare betreffen. Die Berufung auf die öffentliche Ordnung dürfe nicht dazu führen, dass Unionsrecht faktisch ausgehebelt werde, so der EuGH.

Das Urteil ist für die polnischen Gerichte bindend. Der NSA muss den Fall nun unter Berücksichtigung der Entscheidung erneut prüfen. Nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen ist das Urteil ein Meilenstein für gleichgeschlechtliche Paare in Polen. Vertreter der NGO „Miłość Nie Wyklucza“ sprachen von einem „großen Sieg“.


PAP/wyborcza/jc


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