Deutsche Redaktion

Justizfonds-Affäre: Ex-Justizminister Ziobro bestätigt Asyl in Ungarn

12.01.2026 11:23
In einem umfangreichen Beitrag auf der Plattform X erklärte Ziobro, er sehe sich in Polen politischer Verfolgung ausgesetzt und begründete damit seine Entscheidung, im Ausland zu bleiben. In Polen ermitteln Staatsanwälte gegen den Politiker wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Geldern aus dem Justizfonds.
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Ungarns Behörden haben eine Asylgewährung an den polnischen Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro bislang nicht offiziell bestätigt. Ziobro selbst erklärte auf X, ihm sei in Ungarn politischer Schutz gewährt worden. Sein Anwalt Bartosz Lewandowski schloss sich dem an.

In einem umfangreichen Beitrag auf der Plattform X erklärte Ziobro, er sehe sich in Polen politischer Verfolgung ausgesetzt und begründete damit seine Entscheidung, im Ausland zu bleiben. Er wirft der Regierung von Donald Tusk schwere Rechtsbrüche, Einflussnahme auf Justiz und Staatsanwaltschaft sowie den Abbau rechtsstaatlicher Garantien vor und spricht von einer „Kryptodiktatur“. Ziobro betont, Ermittlungen gegen ihn seien politisch motiviert und stünden im Zusammenhang mit früheren Verfahren gegen Vertreter des heutigen Regierungslagers sowie mit der Vergabe von Mitteln aus dem Justizfonds auch an konservative und kirchliche Organisationen. Zugleich erklärt er, aus Sorge vor Repressionen habe er das ihm gewährte Asyl in Ungarn angenommen, dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán dafür gedankt und zusätzlich internationalen Schutz für seine Ehefrau beantragt, um sie und die Familie vor politischem Druck zu schützen.

Die ungarische Einwanderungsbehörde verwies auf rechtliche Vorgaben: Aus Gründen des Datenschutzes könnten keine Angaben zu Personen gemacht werden, denen Asyl oder vergleichbarer Schutz gewährt wurde. Eine öffentliche Stellungnahme der ungarischen Regierung lag zunächst nicht vor.

In Polen ermitteln Staatsanwälte gegen den Politiker wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Geldern aus dem Justizfonds. Ein Gericht will am 15. Januar erneut über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft entscheiden.

IAR/adn

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