Wie die Kommission mitgeteilt hat, werde sie gegen Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union klagen. Warschau soll die unter der Luftqualitätsrichtlinie der EU festgelegten NO₂-Grenzwerte überschritten haben. Nach Angaben der Kommission liegen die NO₂-Konzentrationen in den Agglomerationen Krakau und Oberschlesien seit bis zu 15 Jahren zu hoch. „Trotz dieses anhaltenden und systematischen Verstoßes hat Polen keine angemessenen Maßnahmen ergriffen“, erklärte die Kommission. EU-Vorschriften verlangen von Mitgliedstaaten, die Grenzwerte überschreiten, Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um die Dauer der Nicht-Einhaltung zu verkürzen.
Die Anrufung erfolgt, nachdem die Europäische Union im Oktober 2024 eine aktualisierte Richtlinie zur Luftqualität (Ambient Air Quality Directive, AAQD) für saubere Luft in Europa verabschiedet hat. Sie passt die EU-Standards an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an.
Die neue Richtlinie senkt den Jahresgrenzwert für Feinstaub PM2,5 von 20 auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter und den Jahresgrenzwert für NO₂ von 40 auf 20 Mikrogramm. Zudem wird ein Tagesgrenzwert für PM2,5 von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter eingeführt. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem „Super-Stationen“ einrichten, um Schadstoffe wie ultrafeine Partikel, Ruß und Ammoniak sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten zu überwachen. Die neue AAQD ersetzt frühere EU-Luftqualitätsgesetze und fasst sie in einem einheitlichen Rechtsakt zusammen.
PAP/PR/ps