Deutsche Redaktion

Freispruch für Soldaten nach Warnschüssen an Grenze zu Belarus

28.05.2026 09:49
Ein polnisches Militärgericht hat einen Soldaten freigesprochen, der an der Grenze zu Belarus Warnschüsse abgegeben hatte. Das Militärgericht in Lublin entschied am Mittwoch, dass der frühere Soldat Karol S. seine Befugnisse nicht überschritten habe.
Przejście graniczne z Białorusią w Terespolu
Przejście graniczne z Białorusią w Terespolu Wojciech Olkusnik/East News

Der Fall geht auf einen Vorfall vom März 2024 nahe der Ortschaft Dubicze Cerkiewne an der polnisch-belarussischen Grenze zurück. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten Migranten Teile des Grenzzauns mit einem Wagenheber geöffnet und versucht, nach Polen zu gelangen. Der Soldat gab dabei zwölf Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab. Die Anklage warf ihm vor, andere Menschen in unmittelbare Lebensgefahr gebracht zu haben.

Karol S. bestritt die Vorwürfe und erklärte, er habe zuvor Warnrufe abgegeben und lediglich Warnschüsse in sichere Richtung abgefeuert. Der Vorsitzende Richter Radosław Hunek wies die Argumentation der Staatsanwaltschaft zurück. Soldaten hätten die Pflicht, die polnischen Grenzen zu verteidigen, und dürften dabei verhältnismäßig Waffen einsetzen. „Das Recht darf der Gesetzlosigkeit nicht weichen“, sagte Hunek.

Das Gericht stellte fest, dass die Schüsse weder auf Migranten noch auf Grenzschützer oder andere Soldaten gerichtet gewesen seien. Zudem hätten sich die offiziell als Geschädigte geführten Beamten nicht bedroht gefühlt. Ein Gutachten habe ebenfalls keine unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit bestätigt.

Der Fall hatte im vergangenen Jahr eine politische Debatte über die Befugnisse polnischer Soldaten an der Grenze zu Belarus ausgelöst. Polen wirft der Führung in Minsk seit langem vor, Migration gezielt als Druckmittel gegen die Europäische Union einzusetzen.


IAR/jc