Die polnische Regierung will sich am Dienstag mit fünf Gesetzentwürfen des Gesundheitsministeriums befassen. Im Mittelpunkt stehen neue Grenzen für die Vergütung und Arbeitszeit von medizinischem Personal sowie mehr Transparenz bei der Vergabe von Krankenhausverträgen.
Nach dem Entwurf soll der maximale Stundensatz 240 Złoty brutto betragen. Die gesamte Arbeitszeit soll auf zwei Vollzeitstellen begrenzt werden. Für Ärzte mit zwei Stellen wäre ein monatlicher Höchstverdienst von 76.800 Złoty brutto vorgesehen. Das entspricht dem 16-Fachen des gesetzlichen Mindestlohns.
Zugleich sollen Ärzte in Krankenhäusern mindestens mit einer halben Stelle beschäftigt sein. Die Vergütung soll künftig nicht mehr als prozentualer Anteil am Wert der erbrachten medizinischen Leistungen berechnet werden.
Die neuen Regeln würden 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt für neue Verträge gelten. Für bereits bestehende Verträge sieht der Entwurf eine Übergangsfrist von zwölf Monaten vor. Es handelt sich bislang um Vorschläge; über ihre endgültige Form entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Ein weiterer Entwurf soll Auswahlverfahren für medizinische Leistungen transparenter machen. Gesundheitseinrichtungen müssten Ausschreibungen, die Namen oder Bezeichnungen der geöffneten Angebote sowie die vorgeschlagenen finanziellen Bedingungen im Internet veröffentlichen.
Weitere Vorhaben betreffen Krankenversicherungsbeiträge auf Rentenleistungen aus dem Ausland, gesetzliche Regeln für Kompetenzzentren für seltene Krankheiten und die Verlängerung des bestehenden Krankenhausnetzes bis Mitte 2029. Außerdem soll die HCV-Diagnostik in Haftanstalten anders finanziert und Menschen ohne Krankenversicherung eine kostenlose HIV-Behandlung ermöglicht werden.
Die Reformvorschläge wurden nach Berichten über Unregelmäßigkeiten im Warschauer Südkrankenhaus vorbereitet. Dabei ging es unter anderem um außergewöhnlich hohe Vergütungen und Vorwürfe einer bevorzugten Behandlung von Politikern. Die Vorwürfe waren vom Sender Kanał Zero erhoben worden.
PAP/jc