Der Nürnberger Prozess war das erste Verfahren, in dem die Sieger des Zweiten Weltkriegs führende Vertreter eines besiegten Staates wegen schwerster Verstöße gegen das Völkerrecht zur Verantwortung zogen. Das Verfahren dauerte fast 220 Tage. 240 Zeugen wurden gehört und mehr als 5.000 Dokumente vorgelegt.
Polen im Mittelpunkt der Verbrechen
Eine besondere Bedeutung hatte der Prozess für Polen. Zu den zum Tode verurteilten Angeklagten gehörte Hans Frank, der als Generalgouverneur das von Deutschland besetzte polnische Gebiet des Generalgouvernements verwaltet hatte. Ebenfalls zum Tode verurteilt wurde Wilhelm Frick, der als Reichsinnenminister maßgeblich an der nationalsozialistischen Gesetzgebung beteiligt war.
Während des Prozesses versuchte die sowjetische Anklage, das Massaker von Katyn Deutschland anzulasten. Dieser Versuch scheiterte. Zugleich wurde eine geheime Zusatzvereinbarung zum Hitler-Stalin-Pakt aus den Verhandlungen entfernt. Sie hatte die Grundlage für die Aufteilung Polens zwischen Deutschland und der Sowjetunion gebildet.
Zwölf Todesurteile
Der Nürnberger Gerichtshof verhängte zwölf Todesurteile, unter anderem gegen Hermann Göring, Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Julius Streicher, Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel und Alfred Jodl. Göring entzog sich der Hinrichtung durch Suizid.
Drei Angeklagte wurden freigesprochen, darunter der frühere Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und der ehemalige Vizekanzler Franz von Papen. Weitere Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen zehn Jahren und lebenslänglich.
Hitler selbst stand nicht vor Gericht. Er hatte sich Ende April 1945 im Berliner Führerbunker das Leben genommen. Auch Joseph Goebbels und Heinrich Himmler entzogen sich einem Prozess durch Suizid; Martin Bormann wurde in Nürnberg in Abwesenheit verurteilt.
Der Nürnberger Prozess gilt als ein wichtiger Ausgangspunkt für die internationale strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
PAP/jc