Hintergrund ist ein Streit um die Führung des Gerichts. Die Richterin Anna Korwin-Piotrowska erklärte sich zur kommissarischen Leiterin und ordnete an, Gerichtspräsident Święczkowski und seinen Stellvertreter Bartłomiej Sochański für einen Monat von ihren Dienstgeschäften zu entbinden. Beide erkennen ihre Entscheidung nicht an.
Ministerpräsident Donald Tusk verteidigte das Vorgehen. „Nach Jahren der Rechtswidrigkeit unter der PiS ist dies ein schwieriger, manchmal schmerzhafter Prozess, der entschlossenes Handeln erfordert“, schrieb er in den sozialen Medien. „Es gibt keinen anderen Weg.“
Der Präsident des Obersten Gerichts, Zbigniew Kapiński, übte dagegen scharfe Kritik. Er sprach von einem beispiellosen Vorgang in einem demokratischen Rechtsstaat. Die Polizei dürfe nicht zum Instrument der politischen Macht werden.
Der Konflikt um das Verfassungsgericht reicht bis ins Jahr 2015 zurück. Damals hatte die damalige Parlamentsmehrheit fünf Richter gewählt, obwohl ihr nur drei Ernennungen zustanden. Die anschließend regierende PiS-Partei besetzte auch diese drei Sitze neu. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte später Verstöße gegen grundlegende Rechtsvorschriften bei der Besetzung des Gerichts fest.
Die PiS wirft der heutigen Regierung einen Staatsstreich gegen das Verfassungsgericht vor. Tusk spricht dagegen von der notwendigen Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit.
Staatspräsident Karol Nawrocki brach wegen der Ereignisse eine Reise in den Senegal ab und kehrte nach Polen zurück. Er kündigte ein Treffen mit dem Präsidenten des Obersten Gerichts an.
Unterdessen beantragte Justizminister Waldemar Żurek die Aufhebung der Immunität von fünf Verfassungsrichtern beziehungsweise Gerichtsvertretern. Vier Anträge betreffen Gerichtspräsident Święczkowski, einer seinen Stellvertreter Sochański.
IAR/jc