DZIENNIK/GAZETA PRAWNA: Ursula von der Leyen im Kreuzfeuer der Kritik
Die Tageszeitung Dziennik/Gazeta Prawna fasst die Kritik des deutschen Journalisten in Bezug auf die Chefin der EU-Kommission Ursula von der Leyen und den umstrittenen Vertrag zwischen der Kommission und dem Impfstoffhersteller AstraZeneca zusammen. Jetzt liege die Wahrheit auf dem Tisch, meint Peter Tiede. Die EU habe nach seiner Ansicht schlecht verhandelt und sich keine Rechte verbindlich gesichert. Die EU habe nicht das getan, was ihre Aufgabe sei: Vorsorge für die Europäer zu treffen.
Der Vertrag, so Tiede weiter, sei eine Bankrotterklärung für Brüssel, ein Armutszeugnis für die 27 Mitgliedstaaten. Die Impfstoff-Krise habe gezeigt, dass nicht die EU, sondern Großbritannien Recht gehabt habe. Noch vor kurzem habe man sich über die Briten mit ihrem eigenartigen Populisten Boris Johnson an der Spitze der Regierung lustig gemacht. Man sei davon ausgegangen, dass britische Bürger bald ihren Fehler verstehen würden. Die Pleite der europaweiten Impfaktion gegen Corona habe jedoch gezeigt, wie falsch diese Denkweise sei: Europa mit seinem Impfstoffmangel stehe hinter Kanada, den USA und selbst hinter Großbritannien.
Bereits im April hätten die Vereinigten Staaten Impfstoff bestellt. Kurz danach habe sich das Vereinigte Königreich zu Wort gemeldet. London habe hart verhandelt, letztendlich aber gut für die Medikamente bezahlt. Europa habe indes alles falsch gemacht. Zu spät habe man das Thema aufgegriffen und zu wenig Impfstoff habe man letztendlich gekauft. Europa habe zu faul und zu geizig gehandelt. Noch einmal habe Brüssel die These bestätigt, dass die Staatengemeinschaft oft zu langsam reagiere. Wieder habe die EU das Vertrauen für seine Institutionen untergraben. Die Polen und die Ungarn würden sich sicherlich erneut die Frage stellen, was in der EU eigentlich vor sich hingehe, lesen wir in Dziennik/Gazeta Prawna.
RZECZPOSPOSPOLITA: Paris kritisch über Nord Stream 2
Frankreich kritisiere den Ausbau von Nord Stream 2, berichtet am Dienstag die Tageszeitung Rzeczpospolita. Eigentlich habe Paris schon immer diese Investition mit Distanz betrachtet.
Frankreich habe sich bereits im Jahr 2019 kritisch über das deutsch-russische Vorhaben ausgesprochen. Darüber hinaus hätten Ende Januar EU-Parlamentarier in einer Entschließung die Mitgliedsstaaten aufgefordert, auf ihren nächsten Tagungen konkret Stellung zur Verhaftung von Alexei Nawalny und vielen seiner Anhänger zu nehmen und, wie es hieß, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland deutlich zu verschärfen. Die Parlamentarier hätten auch die EU aufgefordert, die Fertigstellung der umstrittenen Pipeline umgehend zu verhindern.
Die endgültige Entscheidung liege aber auf deutscher Seite, da sich das Rohr auf deutschem Territorium befinde, argumentiert Frankreich. Berlin seinerseits habe die Erschließung zur Kenntnis genommen, setzte sich für die gründliche Überprüfung des Fall Nawalny ein, bringe es aber mit dem Ausbau von Nord Stream 2 nicht in Verbindung, sagte vor wenigen Tagen der Sprecher der Bundesregierung Steffen Seibert. Die Gaspipeline sei ein reines Wirtschaftsprojekt, zitiert die Tageszeitung Rzeczpospolita abschließend die gut bekannte Argumentation der deutschen Politiker.
FAKT: Wer beteiligt sich am Runden Tisch?
Das Abtreibungsgesetz bleibt in aller Munde. Viele Menschen in Polen sind erneut auf die Straßen gegangen. Die Verschärfung der bisherigen Regelungen steht seit Wochen an der Spitze der politischen Agenda. Für den kommenden Freitag haben die Linken eine Diskussionsrunde vorbereitet. Einladungen habe man an alle Abgeordnete verschickt, sagten die Ideengeberinnen im Gespräch mit dem Blatt Fakt. Seine Teilnahme hätten bereits Politiker der größten Oppositionspartei Bürgerplattform (PO) angekündigt. Vertreter anderer Parteien schwanken.
Seit Herbst sorgt das Abtreibungsgesetz in Polen erneut für heftige Emotionen. Auslöser war zuerst die Entscheidung und dann die soeben veröffentlichte Begründung eines umstrittenen Urteils des Verfassungsgerichts. In Polen war Abtreibung bisher im Fall von Inzest oder Vergewaltigung, einer Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie bei einer schweren Behinderung des Kindes erlaubt. Diese letzte Ausnahme wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben.
Jakub Kukla