Ab heute gilt laut den neuen Richtlinien ein absolutes Versammlungsverbot. Auch unbegründetes Verlassen der eigenen vier Wände ist untersagt. So wird man seine Wohnung nur in einigen klar definierten Fällen verlassen können, so Regierungssprecher Piotr Müller. "Vor allem natürlich um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen, für das Alltagsleben unentbehrliche Aufgaben zu erledigen, wie Einkäufe, eine Visite in der Apotheke beziehungsweise beim Arzt oder ein Spaziergang mit dem Hund. Ein weiterer Fall ist, wenn wir älteren Personen Hilfe leisten, die während des Kampfes gegen die Epidemie Unterstützung brauchen. Und viertens ist auch die Teilnahme an religiösen Feierlichkeiten möglich, allerdings können nur fünf Personen auf einmal teilnehmen."
Zudem sind auch Spaziergänge erlaubt, falls wir den notwendigen Abstand zu anderen halten und, falls es sich nicht um die nächste Familie handelt, höchstens in Paaren unterwegs sind. Spielplätze und ein Teil der Parks werden geschlossen sein. In Bussen und Straßenbahnen darf höchstens die Hälfte der Sitzplätze besetzt sein. Geschäfte, Wäschereien, Banken und Apotheken bleiben geöffnet, Restaurants dürfen ausschließlich Speisen zum Mitnehmen anbieten.
Geht es nach dem Regierungssprecher sind in nächster Zukunft keine weiteren Einschränkungen vorgesehen. Allerdings, so der Politiker, ändere sich die epidemiologische Situation dynamisch.
IAR/adn