Deutsche Redaktion

Außenministerium begründet Gesetzesänderung

07.07.2021 09:24
Es geht um die Rückgabe jüdischen Eigentums an die früheren Besitzer oder deren Nachfolger.
Das Ministerium fr Auswrtige Angelegenheiten (polnisch Ministerstwo Spraw Zagranicznych, abgekrzt MSZ) .
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (polnisch Ministerstwo Spraw Zagranicznych, abgekürzt MSZ) .msz.gov.pl

Im Außenministerium fand ein Treffen von Vertretern polnischer Ministerien mit einem Vertreter des US-State Departments statt. In der Sitzung wurde die Begründung der Änderung der Verwaltungsvorschriften bezgl. erblosem Eigentum besprochen.

An dem Treffen mit dem Vertreter des US-Außenministeriums nahmen unter anderem die Angestellte des US-Außenministeriums Cherrie Daniels, der stellvertretende Außenminister Marcin Przydacz, die stellvertretende Kulturministerin Magdalena Gawin und der stellvertretende Justizminister Sebastian Kaleta teil. 

"Während des Treffens wurde die Begründung für die Änderung der Verwaltungsvorschriften besprochen sowie die Perspektiven der Zusammenarbeit in der Gedenkpolitik für die Opfer des Dritten Reiches" - schrieb das Außenministerium auf Twitter.


Zivilklagen bleiben intakt

Nach dem Gesetz, das das Parlament Ende Juni verabschiedet hat, wird es nicht möglich sein, eine Verwaltungsentscheidung anzufechten, nachdem 30 Jahre vergangen sind. Dies betrifft zum Beispiel Fälle von Eigentum, dass vor einem solchen Zeitraum entzogen wurde.

Das polnische Außenministerium hat betont, dass die neuen Regelungen nicht die Möglichkeit einschränken, Zivilklagen einzureichen, um eine Entschädigung zu erhalten, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Herkunft des Klägers. Das Außenministerium argumentierte, dass die Möglichkeit, Entscheidungen von Behörden anzufechten, zeitlich nicht unbegrenzt sein kann. Laut Polens Diplomatie wird "die Einführung von Zeitbegrenzungen (...) auch zur Abschaffung von Missbräuchen und Unregelmäßigkeiten führen, die in großem Umfang bei Reprivatisierungsverfahren aufgetreten sind".

Polens Behörden betonen auch, dass die Änderung der Verwaltungsvorschriften ein Urteil des Verfassungsgerichts von 2015 erfüllt. Damals beanstandete das Gericht den Mangel von Fristen für die Ungültigkeitserklärung eines ohne Rechtsgrundlage oder unter grober Verletzung des Gesetzes erlassenen Verwaltungsbeschlusses.

IAR/ps