Deutsche Redaktion

Frankreich an der Seite Polens im Streit mit der EU?

13.10.2021 08:22
„Das polnische Verfassungsgericht hat gerade entschieden, dass einige Artikel des Vertrags über die Europäische Union nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind; seine Begründung ist klassisch und weckt Respekt; in Frankreich haben die höchsten Gerichte eine ähnliche Auffassung", schrieb der ehemalige Generalsekretär des Verfassungsrats Frankreichs Jean-Eric Schoettl. 
Trybunał Sprawiedliwości w Luksemburgu
Trybunał Sprawiedliwości w LuksemburguGatien GREGORI/Shutterstock

„Das polnische Verfassungsgericht hat gerade entschieden, dass einige Artikel des Vertrags über die Europäische Union nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind; seine Begründung ist klassisch und weckt Respekt; in Frankreich haben die höchsten Gerichte eine ähnliche Auffassung", schrieb der ehemalige Generalsekretär des Verfassungsrats Frankreichs Jean-Eric Schoettl.

In dem Text mit dem Titel „Warum so viel Ärger über die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts?", erläuterte Schoettl in der Zeitung "Le Figaro" die Bedeutung der Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts und wies darauf hin, dass sie nicht zu einem Polexit führt, sondern dass das Verfassungsgericht betonen wollte, dass die polnische Verfassung in fundamentalen Bereichen keinen Verzicht auf seine Souveränität vorsehe.

„Und doch verurteilt der orthodoxe Chor das, weil er nicht verstehen will, dass die Entscheidung nur die Einmischung europäischer Institutionen und insbesondere des Gerichtshofs der Europäischen Union in Souveränitätsbereiche wie die Organisation der Justiz - das Hauptthema der Konfrontation zwischen Warschau einerseits und Brüssel und Luxemburg andererseits“, betonte Schoettl.

„Am 8. Oktober reagierte die Europäische Kommission auf die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtshofs mit einer verärgerten Mitteilung, in der es heißt, dass der Vorrang des europäischen Rechts vor allen nationalen Normen, einschließlich der Verfassungsnormen, ein Grundprinzip der Union ist. Immer deutlicher werden finanzielle Repressionen gegen Polen", erklärte der ehemalige Richter des französischen Verfassungsrates.

„Die Tatsache, dass Polen für ihr Verfassungsgericht bezahlen, beunruhigt die Europäische Kommission nicht, ebenso wenig die Gefahr, dass dieser Strafansturm Polen in einen irreversiblen Zustand drängt. Auch nicht, dass es unter dem Gesichtspunkt einer guten Verständigung zwischen den europäischen Nationen, die, wie man meinen könnte, der Hauptzweck der Verträge war, schon kontraproduktiv ist“, überzeugte Schoettl.

Wie er erklärte, sollen europäische Behörden vorgeben, dass Themen wie Abtreibung, gleichgeschlechtliche Ehen und die Justiz zu den Grundwerten der Union gehörten, die von Anfang an in das mit dem Beitritt unterzeichnete „Paket“ aufgenommen wurden.

„Das ist nicht so", betonte der Experte und verwies auf das Beispiel Irlands, das von den europäischen Behörden nicht wegen seiner Verbundenheit mit seinen sozialen und rechtlichen Lösungen kritisiert wird.


dziennik.pl/ps