Deutsche Redaktion

Minister: Nationaler Wiederaufbauplan kann nicht blockiert werden

21.10.2021 13:17
- Der Nationale Wiederaufbauplan kann nicht blockiert werden, das Geld aus dem EU-Fonds ist nicht in Gefahr, weil es sowieso zu uns kommen muss - sagte der stellvertretende Minister für Fonds- und Regionalpolitik Waldemar Buda am Donnerstag. 
Waldemar Buda
Waldemar BudaPAP/Marcin Obara

Im privaten Fernsehsender TVN24 wurde Buda gefragt, ob die Rede von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki im Europäischen Parlament über den Vorrang der polnischen Verfassung vor dem EU-Recht Polen der Auszahlung von Geldern aus dem Wiederaufbaufonds näher gebracht habe. Nach Ansicht des stellvertretenden Ministers für Regionalfonds bestand der Zweck der Diskussion im EP am Deinstag nicht darin, Polen der Auszahlung der Mittel näher zu bringen, und dass das Geld nicht in Gefahr sei, da es Polen ohnehin erreichen müsse. Wie er sagte, gibt es "keine Frist, innerhalb derer das Geld bei uns eintreffen sollte", denn die von der Europäischen Kommission angegebene Frist von zwei Monaten sei bereits überschritten worden.

- Es ist Sache der Kommission zu entscheiden, wie weit diese Grenze überschritten werden soll. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass keinem Land Zahlungen aus dem Wiederaufbaufonds vorenthalten werden dürfen", betonte er.

Er wies darauf hin, dass die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, nichts von einer Blockierung des nationalen Wiederaufbauplans gesagt habe.

- Der Plan muss genehmigt und umgesetzt werden. Solche Worte (über die Blockierung des nationalen Wiederaufbauplans - PAP) wurden nicht geäußert - sagte der stellvertretende Minister.

Auf die Frage, wann Polen seiner Meinung nach die erste Tranche aus dem EU-Wiederaufbaufonds erhalten werde, antwortete er, er gehe davon aus, dass dies noch in diesem Jahr geschehen werde.

Am Dienstag hat Polens Regierungschef an der Debatte "Krise der Rechtsstaatlichkeit in Polen und Vorrang des EU-Rechts" teilgenommen, die im Europäischen Parlament in Straßburg stattfand. Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen war anwesend.

- Wir werden nicht zulassen, dass unsere gemeinsamen Werte missachtet werden. Die Kommission wird handeln. Die Optionen sind allen bekannt. Die erste Option ist eine Vertragsverletzungsklage, bei der wir das Urteil des Verfassungsgerichts rechtlich anfechten werden. Eine weitere Option ist der Mechanismus der Konditionalität und andere Finanzinstrumente - warnte die Leiterin der Europäischen Kommission.

IAR/PAP/ps