Die Europäische Kommission erklärte auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, dass sie Polen zwei Aufforderungen zur Zahlung von Strafgeldern im Zusammenhang mit der Kohlegrube in Turów zugestellt und das Geld bisher noch nicht erhalten hat. Der Sprecher der Europäischen Kommission, Balazs Ujvari, teilte mit, dass gemäß dem Verfahren, wenn sie das Geld nicht erhält, sie die Mittel von den aus dem EU-Haushalt zu zahlenden Geldern abziehen wird.
Am 20. September hat der Europäische Gerichtshof eine Geldstrafe in Höhe von 500 000 Euro pro Tag gegen Polen verhängt. Grund war Polens Verweigerung, eine befristete Maßnahme umzusetzen und den Braunkohleabbau in dem Bergwerk zu stoppen. Regierungssprecher Piotr Müller kommentierte die Haltung der EU-Kommission und betonte, dass die Regierung mit der Entscheidung des EuGH, Polen ein Bußgeld aufzuerlegen, „grundsätzlich nicht einverstanden" sei, weil das „über die Zuständigkeiten der EU hinausgeht".
„Wenn die Europäische Kommission diese Mittel letztlich, unserer Meinung nach in einer Weise, die nicht mit den Bestimmungen des EU-Rechts übereinstimmt, von den Mitteln abziehen will, die an den polnischen Haushalt überwiesen werden, dann kann sie das natürlich jederzeit tun, aber die Sicherheit der Polen im Energiebereich ist für uns das Wichtigste", erklärte Müller.
Er fügte hinzu, dass die Regierung „in der Lage ist, die Kosten zu tragen, was polnische Familien davor bewahren wird, dass mehreren Millionen Menschen der Strom ausgeschaltet wird".
Die polnisch-tschechischen Verhandlungen über die Kohlegrube Turów dauern mit Pausen seit dem 17. Juni an.
PAP/ps