Nach der Änderung des Bildungsgesetzes sind die Schulleiter unter anderem verpflichtet, spätestens zwei Monate vor Beginn des von NGOs durchgeführten Unterrichts detaillierte Informationen über den Plan der schulischen Aktivitäten, den Ablauf des Unterrichts und die während des angebotenen Unterrichts verwendeten Materialien einzuholen.
Für die Teilnahme eines Schülers am Unterricht von Vereinen oder Organisationen ist die schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich.
Seit Monaten protestieren Lehrer, Schulleiter und Eltern gegen die Gesetzesnovelle.
Damit die Änderung in Kraft tritt, muss sie durch den Staatspräsidenten unterzeichnet werden.
IAR/jc