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"Neues Mediengesetz könnte frühestens 2025 in Kraft treten"

29.12.2023 11:15
Wie der Chef des parlamentarischen Ausschusses für Kultur und Medien Bogdan Zdrojewski erklärte, sei für das Gesetz über öffentliche Medien eine mindestens dreimonatige Konsultationsphase erforderlich, gefolgt von Ergänzungen, die weitere zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen könnten. 'Somit ergibt sich ein Zeitrahmen von sechs bis acht Monaten für die Umsetzung aller geplanten Maßnahmen', so Zdrojewski.
Bogdan Zdrojewski (KO) będzie gościem najbliższego wydania Salonu politycznego Trójki
Bogdan Zdrojewski (KO) będzie gościem najbliższego wydania "Salonu politycznego Trójki"GRZEGORZ KRZYZEWSKI / FotoNews / Forum

Ein neues Mediengesetz könnte im Jahr 2024 verabschiedet werden und ab Anfang 2025 in Kraft treten, sagt der Chef des parlamentarischen Ausschusses für Kultur und Medien Bogdan Zdrojewski. Im ersten Quartal könne man vorerst nur ein Gesetz erwarten, das den aktuellen rechtlichen Zustand, also im Wesentlichen den Nationalen Medienrat, auflöst. 'Ich möchte jedoch nicht spekulieren, ob und wann genau dies geschehen wird', betonte Zdrojewski.

Wie der Politiker der Bürgerkoalition weiter ausführte, sei für das Gesetz über öffentliche Medien eine mindestens dreimonatige Konsultationsphase erforderlich, gefolgt von Ergänzungen, die weitere zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen könnten. 'Somit ergibt sich ein Zeitrahmen von sechs bis acht Monaten für die Umsetzung aller geplanten Maßnahmen', so Zdrojewski.

Vor zwei Tagen hatte der Minister für Kultur und nationales Erbe in Reaktion auf das Präsidentenveto, das die Finanzierung der öffentlichen Medien blockierte, beschlossen, die Unternehmen Telewizja Polska S.A., Polskie Radio S.A. und Polska Agencja Prasowa S.A. in den Liquidationszustand zu versetzen.

Das angestrebte Mediengesetz soll laut der neuen Regierung darauf abzielen, eine Entpolitisierung der Medienlandschaft zu erreichen. Unter anderem ist eine Wiederherstellung der Kompetenzen des Nationalen Rundfunkrates geplant, die zuvor von der Partei Recht und Gerechtigkeit an den Nationalen Medienrat übertragen worden waren. 2016 hatte das Verfassungsgericht die Übertragung der Kompetenzen als verfassungswidrig eingestuft. Die Regierung PiS hat das Urteil jedoch nicht umgesetzt.

IAR/adn