Deutsche Redaktion

Bürgerrechtsbeauftragter: Geplante Aussetzung des Asylrechts verfassungswidrig

10.02.2025 11:11
„Dies verstößt gegen die Verfassung und internationale Menschenrechtsstandards“, betont Wiącek. 
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Der Bürgerrechtsbeauftragte Marcin Wiącek hält die geplante Möglichkeit, das Asylrecht für Ausländer zeitweise auszusetzen, für verfassungswidrig. In einer Stellungnahme an den Sejmmarschall betont er, dass selbst bei gewaltsamen Versuchen illegaler Grenzübertritte die vollständige Aussetzung des Asylschutzes nicht gerechtfertigt sei.

„Dies verstößt gegen die Verfassung und internationale Menschenrechtsstandards“, betont Wiącek. Er verweist darauf, dass kein Ausnahmezustand ausgerufen wurde und die Verfassung keine Maßnahmen eines „Quasi-Ausnahmezustands“ vorsieht.

Die Regierung brachte den Gesetzesentwurf im Oktober 2024 ins Parlament ein. Vorgesehen ist, das Recht auf Asylanträge zeitweise und regional zu suspendieren – als Reaktion auf die angespannte Situation an der polnisch-belarussischen Grenze, wo ein verstärkter Zustrom von Migranten verzeichnet wurde.

IAR/adn

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