Deutsche Redaktion

Oberstes Gericht: Wahlprotest „ohne Einfluss auf Gesamtergebnis“

27.06.2025 16:30
Der polnische Oberste Gerichtshof hat am Freitag die Vorwürfe gegen 13 Wahllokale als begründet anerkannt. In diesen Kommissionen wurden nach der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen Stimmzettel außerhalb des gesetzlichen Verfahrens überprüft. Wie die Richter jedoch gleichzeitig erklärten, hätten festgestellte Unregelmäßigkeiten keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Wahl gehabt.
Oberstes Gericht Polens ordnet teilweise Neuauszhlung der Stimmen an. Die Neuauszhlung wird in Wahlkreisen in ganz Polen stattfinden. Wie das Gericht erklrt hat, soll die berprfung klren, ob die Unregelmigkeiten auf einfache Fehler oder auf absichtliches Fehlverhalten zurckzufhren seien.
Oberstes Gericht Polens ordnet teilweise Neuauszählung der Stimmen an. Die Neuauszählung wird in Wahlkreisen in ganz Polen stattfinden. Wie das Gericht erklärt hat, soll die Überprüfung klären, ob die Unregelmäßigkeiten auf einfache Fehler oder auf absichtliches Fehlverhalten zurückzuführen seien.Tatyana Vyc/Shutterstock

„Das Beweisverfahren hat die Unregelmäßigkeiten eindeutig bestätigt. Ob es sich um Irrtümer oder vorsätzliches Handeln handelte, ist keine Frage des vom Obersten Gericht geführten Wahlverfahrens, sondern des Verfahrens der Staatsanwaltschaft“, sagte Richter des Obersten Gerichts Adam Redzik in der Begründung der Entscheidung.

Am Freitag hat die Kammer für Außerordentliche Kontrolle und Öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts in einer öffentlichen Sitzung einen Wahlprotest behandelt, der Unregelmäßigkeiten in 13 Wahlkommissionen betraf. Zuvor waren dort die Stimmzettel nachgeprüft und die Stimmen erneut ausgezählt worden. Das Verfahren betraf Kommissionen unter anderem aus Krakau, Olesno, Mińsk Mazowiecki, Strzelce Opolskie, Grudziądz, Danzig, Bielsko-Biała, Tarnów, Kattowitz, Tychy, Kamienna Góra und Brześć Kujawski.

„Ungefähr 4.000 Stimmen Unterschied“ 

Während der öffentlichen Sitzung des Obersten Gerichtshofs am Freitag erklärte der Vorsitzende der Staatlichen Wahlkommission (PKW), Sylwester Marciniak: „Die Angelegenheiten dieser Wahlkreiskommissionen bedürfen der Aufklärung, einschließlich strafrechtlicher Ermittlungen. Unserer Einschätzung nach handelt es sich jedoch um eine Differenz von etwa 4.000 Stimmen.“

Wie er betonte, dürfe so etwas nicht passieren, denn jede Stimme sollte den tatsächlichen Willen des Wählers widerspiegeln. „Doch angesichts der Tatsache, dass der Abstand zwischen den Kandidaten bei nahezu 370.000 Stimmen lag, muss man davon ausgehen, dass dies keinen Einfluss auf das Wahlergebnis hatte“, betonte Marciniak.

IAR/ZET/ps

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Oberstes Gericht ordnet teilweise Neuauszählung der Stimmen an

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