Deutsche Redaktion

Tausende Wahlproteste beim Obersten Gericht eingegangen

25.06.2025 21:04
Beim Obersten Gericht sind bis Mittwoch rund 53.900 Wahlproteste eingegangen. Das teilte Monika Drwal vom Presseteam des Gerichts der Nachrichtenagentur PAP mit. Viele der eingereichten Proteste werden zu gemeinsamen Verfahren zusammengefasst.
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Bild:Julian Sojka/East News

Nach bisherigen Angaben wurden drei Wahlproteste als berechtigt anerkannt, allerdings ohne Einfluss auf das Wahlergebnis. Diese betrafen einzelne Fälle von Wählern, unter anderem in Bezug auf die Nutzung von Bescheinigungen zum Wählen außerhalb des Wohnortes. „Die festgestellten Unregelmäßigkeiten hatten keinen Einfluss auf das Wahlergebnis“, hieß es.

Insgesamt wurden bislang 187 Wahlproteste aus formalen Gründen ohne weitere Prüfung abgewiesen. Darunter befindet sich auch der in den Medien diskutierte Protest des Statistikers Krzysztof Kontek. Er hatte in seinem Protest auf Grundlage eigener statistischer Analysen Unregelmäßigkeiten vermutet. Laut Kontek könnte es in 1.482 Wahlkommissionen zu Anomalien gekommen sein, was sich in bis zu 487.000 zusätzlichen Stimmen für Karol Nawrocki niedergeschlagen haben könnte.

Konteks Anwalt Jacek Dubois kündigte an, eine öffentliche Prüfung des Protestes zu beantragen: „Es soll sogar für alle offen sein. Die Fernsehsender sollen kommen, filmen und sehen, wie es abläuft“, sagte Kontek im Sender TVN24. Laut Dubois habe das Oberste Gericht jedoch „blitzschnell gehandelt“ und den Protest bereits am Mittwochmorgen in einer nichtöffentlichen Sitzung abgelehnt. „Die Kammer will nichts über Anomalien in den Wahlkommissionen wissen“, kritisierte Dubois auf der Plattform X.

Die Entscheidung wurde von Monika Drwal bestätigt. Ein weiterer Protest, eingebracht von Joanna Staniszkis, wartet derzeit auf eine Entscheidung.

Die meisten Wahlproteste werden nichtöffentlich geprüft. Eine öffentliche Sitzung hat das Gericht jedoch für Freitag angesetzt, bei der Stimmzettel aus 13 Wahlkommissionen überprüft werden sollen.

Die Frist zur Einreichung von Wahlprotesten endete am 16. Juni. Die Entscheidung über die Gültigkeit der Präsidentschaftswahl wird das Oberste Gericht in einer öffentlichen Sitzung am 1. Juli treffen.

PAP/jc

 

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