Wie GIOŚ am Donnerstag mitteilte, wurde bei einer Kontrolle im April ein illegaler Abfalltransport von Deutschland nach Polen aufgedeckt. Die erforderlichen Notifizierungen und Transportdokumente fehlten. Die Generalinspektion habe daraufhin die deutsche Seite aufgefordert, die Abfälle zu entfernen. Dies sei am 16. August durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH geschehen.
In den Versandpapieren seien zwei verschiedene nationale Stellen als Empfänger und Verwertungsanlage angegeben, berichtet die GIOŚ. Außerdem sei das Produkt falsch deklariert worden. Bei den Abfällen habe es sich nicht, wie vom Absender angegeben, um Kunststoffabfälle der „Grünen Liste“ gehandelt, sondern um eine Mischung aus Kunst- und Dämmstoffabfällen, Glasfasern, Holzstücken und Metallen.
Außerdem habe die für den Transport verantwortliche Organisation der GIOŚ weder eine angemessene schriftliche Notifizierung über die geplante grenzüberschreitende Abfallentsorgung vorgelegt noch die deutsche Versandbehörde darüber informiert, heißt es in der Meldung.
Untersuchungen der GIOŚ hätten ergeben, dass die Abfälle aus der Demontage eines Windrads stammten, das Teil einer deutschen Windkraftanlage war.
Bei der Einfuhr derartiger Abfälle nach Polen unterliege jeder Transport dem Notifizierungsverfahren, heißt es weiter. Voraussetzung sei immer die Zustimmung der polnischen GIOŚ und der zuständigen deutschen Behörde. „In diesem Fall fand der Transport ohne die erforderlichen Genehmigungen statt und war somit illegal", so die Inspektionsbehörde.
In einem zweiten Schritt habe die GIOŚ die örtlich zuständigen Woiwodschaftsinspektionen für Umweltschutz aufgefordert, auch die anderen beiden beteiligten polnischen Stellen zu untersuchen. Dabei sei die Beteiligung einer der Einrichtungen an internationalen Abfalltransporten festgestellt worden. Die Aufsichtsbehörde habe daraufhin Sanktionsmaßnahmen ergriffen, die Inspektion der zweiten polnischen Einrichtung sei noch nicht abgeschlossen.
bankier.pl/js