Deutsche Redaktion

Neues Gesetz: Sozialleistungen für Ausländer an Arbeit gebunden

27.09.2025 09:00
Polens Präsident hat ein Gesetz unterzeichnet, das Familienleistungen für legal in Polen lebende Ausländer an eine Erwerbstätigkeit koppelt. Gleichzeitig wird der Aufenthalt von Ukrainern im Land verlängert, teilte das Präsidialamt am Freitag mit. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildung bleibt erhalten.
Die Regelung knpft Auszahlungen aus staatlichen Sozialprogrammen an eine Erwerbsttigkeit und  bei Kindern  an den Schulbesuch in Polen. Fr Betreuer von Kindern mit Behinderungen gilt keine Arbeitspflicht.
Die Regelung knüpft Auszahlungen aus staatlichen Sozialprogrammen an eine Erwerbstätigkeit und – bei Kindern – an den Schulbesuch in Polen. Für Betreuer von Kindern mit Behinderungen gilt keine Arbeitspflicht.LUKASZ SZELAG/REPORTER

Präsident Karol Nawrocki hat das Gesetz nach der Zustimmung des Parlaments und des Senats am Freitag in Kraft gesetzt. Die Regelung knüpft Auszahlungen aus staatlichen Sozialprogrammen an eine Erwerbstätigkeit und – bei Kindern – an den Schulbesuch in Polen. Für Betreuer von Kindern mit Behinderungen gilt keine Arbeitspflicht.

Die Vorschriften gelten für drei große Hilfsprogramme: das monatliche Kindergeld „Familie 800+“, die Einschulungshilfe „Guter Start“ sowie das Elterngeld „Aktiver Elternteil“. Nach dem neuen Gesetz prüft die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) monatlich den Beschäftigungsstatus und kontrolliert anhand von Daten der Grenzschutzbehörde den Aufenthalt der Leistungsbezieher in Polen.

Leistungsberechtigt sind ausschließlich Personen mit einer nationalen Identifikationsnummer (PESEL). Das Gesetz schränkt zudem bestimmte Gesundheitsleistungen für erwachsene Ukrainer ein – darunter ausgewählte Rehabilitationsmaßnahmen, Zahnbehandlungen und Arzneimittelprogramme – erhält jedoch die grundlegende Versorgung aufrecht.

Gleichzeitig bleibt für Ukrainer mit EU-Status des vorübergehenden Schutzes der Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt, zu Schulen und Hochschulen gewahrt. Das Gesetz folgt auf Nawrockis Veto im vergangenen Monat gegen ein früheres Gesetz zur vorübergehenden Schutzregelung für Ukrainer.

Weitere Gesetzesinitiativen im Sejm angekündigt
Am kommenden Montag sollen zwei weitere Entwürfe dem Sejm vorgelegt werden: Einer sieht eine Verlängerung der Frist für Ausländer zur Beantragung der polnischen Staatsbürgerschaft vor. Der andere soll die Propagierung der nationalistischen, ukrainischen Organisation UPA aus dem Zweiten Weltkrieg und deren Ideologie unter Strafe stellen.

IAR/PR/ps

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